Gründen 07: EPU, GmbH, … Überlegungen vor Gründung
Der letzte Artikel zum Thema Gründen befasste sich mit der Gewerbeberechtigung, vormals als Gewerbeschein bezeichnet.
EPU, GmbH oder andere Unternehmensformen
In diesem Artikel geht es zunächst um die Überlegungen bei Unternehmensgründung, ob das zukünftige Unternehmen ein EPU mit Kleinunternehmerregelung, d.h. der Umsatz übersteigt nicht die Jahresumsatzgrenze von 30.000 Euro, sein soll. In diesem Fall wird keine USt. verrechnet. Oder sie entscheiden sich für ein EPU mit Umsatzsteuerpflicht, mit oder ohne Vermerk als eingetragenes Unternehmen. Erfolgt der Eintrag, wird dem Firmennamen ein e.U. beigefügt, was so viel heißt wie eingetragenes Unternehmen. Welche Unternehmensformen vor Gründung in Österreich zur Wahl stehen, listen einige Websiten übersichtlich auf. Unter weiterführende Links am Ende dieses Artikels wird zu den besagten Seiten zur Information weitergeleitet.
EPU mit Klein(st)unternehmerregelung
Da existiert kein einheitlicher Begriff, oft wird von der Kleinstunternehmerregelung gesprochen, Steuerrechtlich handelt es sich um die Kleinunternehmerregelung, kurzum ist entscheidend, ob man sich entschließt, ohne oder mit USt. zu verrechnen. Ob für oder wider sollte gut überlegt werden. Denn wenn Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden und dann doch über die Höchstumsatzgrenze kommen, darf diese innerhalb von fünf Jahren nur um 15% überschritten werden. Die WKO rät auf ihrer Website sich im Vorfeld zu überlegen, ob man aufgrund der Geschäftsidee und des Businessplanes mehr an Private oder an Unternehmen Rechnung stellen wird. Überwiegen private Kunden und wird der Umsatz sicher nicht die bereits erwähnte Grenze überschreiten, dann ist es ratsam die Kleinunternehmerregelung zu wählen. Werden die Kunden eher Unternehmen sein, dann ist zudem auch die Optik besser, wenn Sie mit USt. verrechnen. In manchen Fällen und bei größeren Firmen wirken sie sonst zu leichtgewichtig und womöglich werden sie nicht ernst genommen.
Wann macht das Gründen einer GmbH Sinn?
SteuerberaterInnen empfehlen erst ab einem Umsatz von etwa 70.000 Euro pro Jahr an die Unternehmensform der GmbH. zu denken. Eine kompakte Kurzinformation liefert die Wirtschaftskammer Österreich auf der entsprechenden Seite der Website.
Unternehmerweb-Serie #Gründen:
Gründen 14: Was Franchisenehmer davon haben »
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Gründen 12 – Was EPU zu sagen haben! Teil 2
Gründen 11 – Was EPU zu sagen haben! Teil 1
Gründung 10 – GmbH: Unternehmer und Unternehmerinnen berichten
Gründen 09: Nicht nur bei Gründung einer GmbH braucht es Startkapital »
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Gründen 04: Welche Eigenschaften man für dir Selbständigkeit mitbringen sollte! »
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Weiterführende links:
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Umsatzsteuer/Allgemeines-zur-Umsatzsteuer/Kleinunternehmerregelung_-_FAQ.html
http://www.ratg.at/de/unternehmensformen-nach-oesterreichischem-recht-1216.aspx