Cookie Hinweis Pflicht
Sind Ihnen in letzter Zeit vermehrt Cookie-Hinweise auf Webseiten aufgefallen? Die Cookie-Richtlinie (2009/136/EG) der Europäischen Union gibt einheitliche Regeln für die Behandlung von personenbezogenen Daten vor. Die Richtlinie verlangt, dass WebseitenbenutzerInnen in das Speichern von Cookies einwilligen. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte mit Wirkung zum 22.11.2011 in § 96 Abs. 3 TKG (Telekommunikationsgesetz). Die Cookie-Richtlinie gilt also schon seit über sechs Jahren. Was es mit dem Hinweis auf sich hat und warum Sie spätestens jetzt einen einrichten sollten, erfahren Sie in diesem Blog.
Cookies sind keine übriggebliebenen Weihnachtskekse…
Cookies sind kleine Daten und speichern das Nutzerverhalten. Sie enthalten Daten über besuchte Webseiten, die durch den Webbrowser gespeichert werden. WiederkehrerInnen auf Webseiten müssen sich nicht jedes Mal bei verschlüsselten Seiten anmelden. Das Cookie weiß, dass der Rechner schon einmal da war. Cookies können jedoch auch Informationen über privates Internetverhalten speichern. Dabei sind besonders Tracking- und Targeting- Cookies gemeint. Diese Cookies dienen dazu, Werbung anhand von Persönlichkeitsprofilen zu schalten. Informationen werden ungefragt an einen Empfänger übermittelt. Cookies sind nicht versteckt und können von AnwenderInnen eingesehen und gelöscht werden.
Auch unternehmerweb.at hat die Richtlinie längst umgesetzt.
Unter „Mehr Info“ gelangen Sie zur Cookie Policy.
Worüber informieren?
Seit Ende 2011 besteht die Verpflichtung, BenutzerInnen über folgendes aufzuklären:
- welche personenbezogenen Daten werden ermittelt, verarbeitet und übermittelt
- auf welcher Rechtsgrundlage
- für welche Zwecke
- für wie lange werden Daten gespeichert Wie kann die geforderte Einwilligung erfolgen (Opt-In)?
- UserInnen müssen vorab Detailinformationen bekommen
- vor dem Einsatz von Cookies muss zugestimmt werden
- die Zustimmung muss freiwillig und durch aktive Handlung erteilt werden.
Technische Umsetzung
Für die Implementierung des Cookie-Hinweises existieren mehrere Möglichkeiten.
- im Header oder Footer (oben oder unten) der Webseite-Informationsbanner
- in der Datenschutzerklärung
- im Pup-Up Fenster
- mit Splash-Screen–erscheint beim Aufrufen der Website.
Der Cookie-Hinweis kann auf zwei Arten gesetzt werden:
- Einzel-Opt-Out-Lösung: Im Cookie-Hinweis wird auf die Datenschutzerklärung hingewiesen. In dieser werden NutzerInnen über die Tracking- und Targeting-Tools aufgeklärt und pro Tool findet ein Opt-Out statt.
- Gesamt-Opt-Out-Lösung: Im Cookie-Hinweis befindet sich ein Schalter/Button, mit dem sich alle Werbe-Cookies ausschalten lassen (vorallem in Apps).
Der Hinweis wird mit ein paar Zeilen HTML-, CSS- & Javascript-Code umgesetzt. Um NutzerInnen nicht jedes Mal auffordern zu müssen, können Sie bei ihnen ein „Hinweis-erfolgt“-Cookie ablegen und es beim erneuten Aufruf abfragen.
Bisher haben die Cookie-Hinweise eher ein Schattendasein geführt.
OnlineanbieterInnen sahen sich nicht gezwungen an diesem Zustand etwas zu ändern. Wenn Sie personenbezogene Daten speichern (dazu gehört auch die IP- Adresse), sollten Sie schnellstens darauf hinweisen. Ohne Hinweis handelt es sich bereits heute um abmahnbare Rechtsverstöße.
Google als Vorbild
Der Big Player der Online-Werbewirtschaft unterstützt die Cookie-Hinweise und spricht PublisherInnen direkt an. Wohl auch um härtere Gesetze und Sanktionen abzuwenden. Google weist NutzerInnen darauf hin, dass den Richtlinien ab spätestens 30. September 2015 folge zu leisten ist. Google informiert, dass auf allen Webseiten und in allen Apps, in denen Google-Produkte wie Google AdSense, DoubleClick for Publishers und DoubleClick Ad Exchange eingesetzt werden, eine Zustimmung des Users erfolgen muss. Google bietet sogar Hilfestellung an. Um die Implementierung für Google-NutzerInnen zu erleichtern, wird unter https://cookiechoices.org auf Hilfsmittel hingewiesen.
Wie verhält es sich beim Einsatz weit verbreiteter Google-Tools, Google-Analytics oder AdWords?
Ich empfehle Ihnen den Hinweis ebenfalls anzubringen oder anzupassen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich auch hier die Cookie-Hinweise durchsetzen. BesucherInnen von Webseiten werden sich rasch an diese Neuerung gewöhnen. Fehlen Hinweise, könnte das Vertrauen in die Seite sinken.
Weitere Artikel zum Thema IT im Unternehmen:
Mac Book Pro Upgrade Teil 2: RAM tauschen »
Teil 1: Mac Book Pro Upgrade – die Vorgeschichte »
IT-Sicherheit für KMU – Die Firewall Teil 1 »
Soziale Medien für KMU – Folge 11: Zusammenfassung »
Soziale Medien für KMU – Folge 6: Dropbox »
Bring Your Own Device – Teil 1: Coole Lösung oder doch besser nicht? »
IT als Engpass bei KMU – eil 1: Wie man sich vor Datenverlust schützen kann »
Quelle:
http://www.google.com/about/company/user-consent-policy.html)
https://www.unternehmerweb.at/datenschutz/ cookiechoices.org