Handwerker Bonus richtig beantragen:

Die Rezession wirft mittlerweile lange Schatten. Österreichs Wirtschaft steckt nach wie vor in einer Rezession. „Im 1. Quartal 2024 ging das Bruttoinlandsprodukt zum vierten Mal in Folge zurück und verringerte sich im Vergleich zum 1. Quartal des Vorjahres um
1,1 %. Damit hat sich der Rückgang der Wirtschaftsleistung verlangsamt – in den Vorquartalen war die Wirtschaft noch bis zu 2,0 % geschrumpft. Die rückläufige Wirtschaftsleistung geht in erster Linie auf Rückgänge in der Industrie und beim Großhandel zurück, gestützt wird die Wirtschaft vom privaten Konsum.“ So ein aktueller Bericht der Statistik Austria.
„Seit März 2023 verzeichnet der produzierende Bereich in Österreich Monat für Monat Umsatzeinbußen. Im April 2024 schwächte sich das Minus in Industrie und Bau jedoch deutlich ab und lag einer ersten Schätzung zufolge nur noch bei 2,0 % verglichen mit dem April des Vorjahres. In der Industrie ging der Umsatz um 2,6 % zurück, während sich für den Bau ein Plus von 1,8 % ergab.“ So die Statistik Austria weiter.
Der Handwerker Bonus im Detail
Der Handwerker Bonus, eine Maßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft, soll vor allem in Gewerbe einen Anschub bringen, denn die Inflation in Österreich liegt immer noch weit über dem europäischen Durchschnitt. Das bremst die Ausgabenfreudigkeit der privaten Haushalte. An genau diese richtet sich der Handwerker Bonus.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. Die genauen Information finden Sie auf der Webseite handwerkerbonus.gv.at
Was ist der Handwerker Bonus?
Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Österreich haben und an der gemeldeten Adresse Handwerkerleistungen durchführen lassen bzw. an dieser Adresse einen neuen / zusätzlichen Wohnsitz begründen wollen.
Die Privatperson muss dabei volljährig (d.h. das 18. Lebensjahr erreicht haben) und somit voll geschäftsfähig sein.
Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden nur Kosten für die reine Arbeitsleistung für Handwerkerleistungen von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 und 31. Dezember 2025 angefallen sind. Diese Kosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
Dazu zählen beispielsweise:
- die Erneuerung von Dächern
- Spenglerarbeiten
- Erneuerung von Fassaden
- Austausch von Fenstern
- Austausch von Bodenbelägen
- Erneuerung von Wandtapeten
- Malerarbeiten
- Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
- Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen)
- Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia, usw.
- gepflasterte Flächen und Wege
- Infrastruktureinbauten an der Adresse des Wohnobjekts (wie z.B. Versorgungsleitungen, Kanal, Brunnen u. dgl.)
- Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Gartenarbeiten
- Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools
Bei folgenden Gewerben ist davon auszugehen, dass sie förderfähige Leistungen erbringen
- Baumeister
- Baugewerbetreibende
- Bodenleger
- Brunnenmeister
- Dachdecker
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
- Elektro-, Gebäude- und Alarmanlagentechnik
- Erdbeweger
- Gas- und Sanitärtechnik
- Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer
- Landschaftsgärtner
- Hafner
- Heizungstechnik; Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik
- Holzbaugewerbetreibende
- Keramiker; Platten- und Fliesenleger
- Kommunikationselektronik
- Kunststoffverarbeitung
- Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer
- Rauchfangkehrer
- Schädlingsbekämpfung
- Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede
- Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik
- Pflasterer
- Spengler
- Sprengunternehmer
- Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher
- Stukkateure und Trockenausbauer
- Tapezierer
- Tischler, Bautischler und Drechsler
- Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
- Holzbau-Meister (Zimmermeister)
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt für das Kalenderjahr 2024 max. 2.000 € pro Person sowie Wohneinheit, für das Kalenderjahr 2025 max. 1.500 € pro Förderwerber sowie Wohneinheit. Die Betragsgrenzen gelten in beiden Fällen, je nachdem welche zuerst erreicht ist.
Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen pro Schlussrechnung mindestens 250 € (ohne Umsatzsteuer) betragen.
Ein Förderantrag kann mehrere Schlussrechnungen (bzw. Teilrechnungen bei jahresübergreifenden Arbeiten) beinhalten.
Alle Rechnungen in einem Antrag müssen sich auf ein und denselben Wohnsitz beziehen. Schlussrechnungen (bzw. Teilrechnungen bei jahresübergreifenden Arbeiten) mit einer ausgewiesenen Arbeitsleistung unter 250 € (ohne Umsatzsteuer) werden für die Berechnung der Förderung nicht berücksichtigt.
In welchem Zeitraum gilt der Handwerker Bonus
Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 hier beantragt werden.
Die genauen Information finden Sie auf der Webseite handwerkerbonus.gv.at