Wann sind KMU betroffen – CSRD Informationspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte?
Was ist die CSRD?
Bei der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) – auch Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – handelt es sich um eine EU-weite Informationspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte.
Die damit verbundenen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen die Bewertung von Unternehmen vor dem Hintergrund des europäischen Green Deals erleichtern.
Wer ist betroffen?
Die Berichtspflicht gilt für alle großen Unternehmen und für alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen (mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen) sowie für große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen jeder Rechtsform. Dabei kommt die CSRD gestaffelt zur Anwendung.
Begriffsdefinition „Großes Unternehmen“
Der Begriff „Großes Unternehmen“ ist gesetzlich definiert. Im Jahr 2023 erfolgte eine inflationsbedingte Anhebung der monetären Schwellenwerte um 25 Prozent. Laut der delegierten Richtlinie (EU) 2023/2775 gelten Unternehmen als groß, wenn sie mindestens zwei der folgenden Kriterien überschreiten:
- Nettoumsatz von 50 Millionen Euro (vorher 40 Millionen Euro)
- Bilanzsumme von 25 Millionen Euro (vorher 20 Millionen Euro)
- 250 Beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahrs (keine Anpassung)
Wann müssen Unternehmen ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Folgende Unternehmen sollten schon in den untenstehenden Geschäftsjahren Daten sammeln, um im Jahr darauf ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen:
- Geschäftsjahr 2024: große Unternehmen von öffentlichen Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten (sie unterliegen schon heute der Berichtspflicht)
- Geschäftsjahr 2025: alle anderen großen Unternehmen
- Geschäftsjahr 2026: börsennotierte KMU (sie können ihre Berichtspflichten bis 2028 aufschieben)
Was bedeutet die Berichtspflicht für KMU?
Unter anderen sind börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon betroffen. Für sie werden noch spezielle Kriterien entwickelt, damit sie sich bei der Berichterstattung leichter tun. Auch KMU, die gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, werden von Banken oder Investorinnen/Investoren immer öfter nach einem Nachhaltigkeitsbericht gefragt. Sie können diese Kriterien zur Hilfestellung künftig freiwillig anwenden.
Wie wird die Berichterstattung überprüft?
Um die CSRD-Konformität sicherzustellen, muss die Nachhaltigkeitsberichterstattung von einer akkreditierten unabhängigen Prüf- oder Zertifizierungsstelle geprüft werden. Bei außereuropäischen Unternehmen kann sich diese Prüf- oder Zertifizierungsstelle entweder in Europa oder einem Drittland befinden.
Bisher freiwillig durchgeführte Prüfungen werden durch eine verpflichtende Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance, vgl. ISAE 3000) ersetzt. Eine Evaluierung, ob auch eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) zur Anwendung kommt, wird jedoch erfolgen.