Gründungsblog Teil 5: Netzwerken, Zuhören, Beobachten, sich informieren, abwarten…
Solange man kein Gewerbe angemeldet hat, darf man weder seine Visitenkarten verteilen noch seine Website online stellen, sich nicht mit seinem zukünftigen Unternehmen auf den Sozialen Plattformen vorstellen sondern lediglich Visitenkarten sammeln!
Netzwerken mit Strategie!
Die Zeit nütze ich daher mich in sämtlichen sozialen Netzwerken zu tummeln und Verschiedenes auszuprobieren. Das gehe ich strategisch an; anders wäre der Lerneffekt gering und der Nutzen schwer feststellbar.
Auch Kurse dienen der Kontaktaufnahme!
Das Unternehmensgründungsprogramm sieht vor, dass die angehenden UnternehmerInnen maximal neun Gruppenberatungen besuchen können. Die Inhalte dieser Beratungen sind Aufbau des eigenen Rechnungswesens, Diversity Management, Rechnungswesen, Förderungen etc.
Die Teilnahme dient einerseits der Information und Wissensvermittlung. Sie kann, je nach TeilnehmerInnen auch genutzt werden um das eigene Netzwerk zu erweitern und gegebenenfalls mit dem ein oder anderen näheren Geschäftskontakt in weitere Folge zu pflegen.
Nutzen Sie auch Kontakte im Ausland!
Wenn Sie Netzwerkkontakte im Ausland haben und diese den Aufenthalt vor Ort erfordern, können Sie das dem Unternehmensberater mitteilen. Der schreibt eine kurze Mitteilung an das AMS. Sie als Antragsteller müssen ein Nachsichtsansuchen stellen. Daraufhin entscheidet ein Regionalbeirat ob ihr Auslandsaufenthalt gewährt wird..
Falls Sie noch Tipps, Anregungen und konstruktive Kritik äußern wollen sind Sie hier herzlich dazu eingeladen.
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