WKO alarmiert – KMU von Lieferkettenrichtline betroffen!
Bürokratiemonster „EU-Lieferkettenrichtlinie“ bedroht auch kleine Firmen
In Wirtschaftskreisen war es von Anfang an kein Geheimnis, dass die Behauptung, wonach die beschlossene EU-Lieferkettenrichtlinie und ihre bevorstehende Umsetzung in nationales Recht ohnehin nur die ganz großen Firmen treffen werde, eine medial gut verkaufte, politische Blendgranate ist. Die Richtlinie mag zwar auf dem Papier so gelten, die Realität allerdings wird völlig anders aussehen.
Eigentliche betroffene Unternehmen – mindestens 1.000 Mitarbeitende und 450 Mio. Umsatz
Das hängt schlicht und ergreifend mit dem Umstand zusammen, dass große Firmen (mehr als 1.000 Mitarbeitende und 450 Millionen Euro globaler Jahresumsatz ab Juli 2029, größere Betriebe teils schon ab Juli 2027) für ihre gesamte vorgelagerte Lieferkette und auch für einen Teil der nachgelagerten hinsichtlich Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz die Verantwortung übernehmen müssen.
Kleiner Zulieferer „automatisch“ betroffen
Das betrifft folglich automatisch auch unzählige deutlich kleinere Zulieferer etwa aus der Region, mit denen die großen Unternehmen zusammenarbeiten. Auch sie wird die damit verbundene Bürokratie indirekt treffen, da sich die betroffenen Großbetriebe mit regelmäßigen Erklärungen und Dokumentationen ihrer Zulieferer rechtlich verbindlich absichern werden.
Rechtzeitig informieren ist wichtig
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) richtet sich bei ihren Hinweisen zur EU-Lieferkettenrichtlinie deshalb auch explizit an die KMU-Betriebe: „Auch wenn Sie als KMU nicht direkt von der Richtlinie betroffen sind, sollten Sie sich rechtzeitig mit dem EU-Lieferkettengesetz beschäftigen. Denn die betroffenen Unternehmen werden ihre Sorgfaltspflichten an Sie weitergeben, wenn Sie Teil derer vor- bzw. nachgelagerten Aktivitätskette sind. Dabei spielen die in der Richtlinie formulierten Schwellenwerte keine Rolle.“
Quellen: Niederösterreichischer Wirtschaftspressedienst, www.wko.at