Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 2: Warum die Stimme eines Bankiers 85-mal mehr als die eines Gärtnereibereibers zählt!
Wie wählt man?
Die Wirtschaftskammerwahl ist zum einen die Wahl der Fachorganisationsvertreter. Diese Wahl ist allgemein, direkt, geheim – und jede Stimme zählt gleich. Im Vorfeld wird ein Wahlkatalog veröffentlicht. Darin steht, wie viele Mandate in jedem Fachverband und in jeder Fachgruppe zu vergeben sind. Jede Fachgruppe hat mindestens zehn und höchstens 32 Mandate zu besetzen – jeder Fachverband zwischen 13 und 32.
Wählt man auch die Spartenvertreter und die Spartenkonferenz?
Ja, aber indirekt. Jede Landeskammer und die Bundeskammer hat pro Sparte eigene Spartenvertreter und Spartenkonferenzen. Die zu vergebenen Mandate stehen schon vor der Wahl fest. In der Landeskammer werden – je nach Sparte – zwischen vier und 15 Spartenvertreter gewählt. In der Bundeskammer zwischen neun und 20. In die Spartenkonferenzen werden zwischen zehn und 32 Vertreter entsandt.
Welche Aufgaben haben Spartenvertreter und die Spartenkonferenz?
Die Spartenkonferenz behandelt die Angelegenheiten ihrer jeweiligen Sparte, die mehr als eine Fachorganisation betreffen. Jede Spartenkonferenz wählt ihren Spartenobmann und zwei Stellvertreter. Die Spartenvertreter sind Teil des Wirtschaftsparlaments, welches über grundsätzliche Angelegenheiten der Bundes- oder jeweiligen Landeskammer entscheidet.
Wen oder was wählt man?
Listen. Wie bei den Nationalratswahlen treten Listen an und werden gewählt. In der WKO heißen sie Wählergruppen. Fast alle Wählergruppen sind parteinah. Die wichtigen sind: der ÖVP-nahe Wirtschaftsbund (ÖWB), der SPÖ-nahe Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV), der FPÖ-nahe Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender (FfW) und die Grüne Wirtschaft. Bei der kommenden Wirtschaftskammerwahl werden zudem die NEOS kandidieren.
Um von allen Mitgliedern der WKO gewählt werden zu können, müssen die Wählergruppen in jeder Fachorganisation Kandidaten finden und zur Wahl aufstellen. Der etablierte und bis nach unten durchstrukturierte Wirtschaftsbund hat hier gegenüber allen anderen Mitbewerbern einen großen Vorteil.
Ein Beispiel: Der Salzburger Spediteur Hr. Reiterer ist der Meinung, die Grüne Wirtschaft müsse gestärkt werden – und möchte sie wählen. Er müsste selbst zur Wahl antreten, denn 2010 kandidierte die Grüne Wirtschaft weder in der Fachgruppe noch im Fachverband der Spediteure. Sofern sich Hr. Reiterer also nicht selbst zur Wahl aufstellt, hat er keine Möglichkeit, die Grüne Wirtschaft in der Landeskammer und der Bundeskammer zu stärken.
Zählt jede Sparte und jede Fachorganisation gleich viel?
Nein. Die Sparte „Gewerbe und Handwerk“ entsendet bei 185.000 Wahlberechtigten 18 Mandate in die Spartenvertretung der Bundeskammer – die Sparte „Bank und Versicherung“ elf Mandate bei 1.300 Wahlberechtigten. Die Stimme eines Bankiers ist also rund 85-mal mehr wert, als die Stimme eines Gärtnereibetreibers.
Wer entscheidet das?
Das Wirtschaftsparlament der Bundeskammer: Die 18 Mandatare der Sparte „Gewerbe und Handwerk“, die elf Mandatare der Sparte „Bank und Versicherung“, sowie alle übrigen Spartenvertreter und andere Mitglieder des Wirtschaftsparlaments. Sie alle stimmen ab über die zu vergebenen Mandate in den Sparten und den Fachorganisationen.
Laut Wirtschaftskammergesetz sollen die zu vergebenen Mandate abhängig sein, von der Mitgliederzahl und der wirtschaftlichen Bedeutung der Fachorganisation/Sparte. Es gibt jedoch keinen Automatismus. Das vom ÖWB dominierte Wirtschaftsparlament entscheidet vor jeder Wahl.
Die zu vergebenen Mandate wurden seit 2005 nicht mehr angepasst – auch für die WKO-Wahl 2015 nicht!
Die Mitgliederzahlen haben sich in einigen Sparten stark verändert. Doch wie misst man wirtschaftliche Bedeutung? Dafür gibt es keinen offiziellen Schlüssel. Warum die Stimme des Bankiers 85-mal mehr zählt, als die des Gärtnereibetreibers? Wegen der wirtschaftlichen Bedeutung, die dem Bankier beigemessen wird. Bei der Wahl der Fachorganisationsvertreter zählt hingegen jede Stimme gleich. Erst wenn die Mandate in Relation zu anderen Fachorganisationen gestellt werden, entsteht Ungleichheit.
Ausblick
Die Spartenvertreter und Spartenkonferenzen sind gewählt, jedoch indirekt. Aber wie werden sie besetzt? Wer bildet neben den Spartenvertretern das Wirtschaftsparlament? Was ist das (erweiterte) Präsidium? Und wie wird der Präsident der WKO bestimmt? Die Antworten darauf gibt es im nächsten Artikel zu lesen.
Weitere Artikel aus unserer Serie zum Wirtschaftskammerwahlrecht
Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 8: Frau Leitz will kandidieren. » (erschienen am 19.11.2014)
Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 7 : Herr Huber will kandidieren » (erscheinen am 14.11.2014)
Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 6: Wer hat, dem wird gegeben! Ein Kommentar von Benjamin Kloiber. » (erschienen am 23.09.2014)
Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 5: Frau Löscher geht wählen » (erschienen am 17.09.2014)
Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 4: Undemokratisch und mehrheitssichernd? » (erschienen am 09.09.2014)
Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 3: So wird der WKO-Präsident bestimmt! » (erschienen am 03.09.2014)
Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 2: Warum die Stimme eines Bankiers 85-mal mehr als die eines Gärtnereibereibers zählt! » (erschienen am 27.08.2014)
Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 1: Wer wen und was wählt! » (erschienen am 20.08.2014)
Quellen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007962
http://wko.at/wahl2010/Kandidaten.aspx?showcase=2&kammerid=2&meine=0