Alles, was man über das Arbeitszeugnis wissen muss
Neben dem formalen Abschlusszeugnis gehört das Arbeitszeugnis zu den wichtigsten Dokumenten der Qualifikation von Arbeitnehmern. Nach wie vor hat es einen hohen Stellenwert auf dem Arbeitsmarkt – und sollte auf eine bestimmte Weise gestaltet sein. Aber was genau gehört in das Arbeitszeugnis? Und wie sollte es vom Arbeitgeber gestaltet werden?
Was kennzeichnet ein Arbeitszeugnis?
Durch Kompetenzorientierung und die gesteigerte Relevanz von Qualifikationen aus dem informellen Bereich nimmt seine Bedeutung weiter zu. Für die Gestaltung des wichtigen Dokuments gibt es rechtliche Vorgaben und allgemein gängige Gestaltungsmerkmale. Dabei ist ein Arbeitszeugnis keineswegs das, was etwa ein Schulzeugnis ist. Im Arbeitszeugnis dürfen keine direkten Ziffernoten enthalten sein. Das Arbeitszeugnis wirkt als qualifizierendes Arbeitszeugnis beschreibend. Dies in der Form, dass es die positiven Eigenschaften beschreibt, die der Arbeitnehmer im Betrieb unter Beweis gestellt hat. Diese Formvorgabe ist die rechtliche Basis eines Arbeitszeugnisses. Beim Erstellen eines Arbeitszeugnisses ist als Arbeitgeber entsprechend darauf zu achten, dass diese Form gewahrt bleibt. Zugleich gibt es ganz bestimmte Formulierungen, die de facto auf eine bestimmte Benotung hindeuten können. Die Textbausteine in einem Arbeitszeugnis müssen jedoch sicher gewählt werden. Ansonsten ist das aufgesetzte Dokument vor dem Arbeitsgericht problemlos von Arbeitgeber anfechtbar.
Wie ist das Arbeitszeugnis aufgebaut?
Ein Arbeitszeugnis gliedert sich in:
Überschrift, Einleitung und Unternehmensbeschreibung, Tätigkeitsbeschreibung und Leistungsbeurteilung, sowie einer Schlussformel und einer Unterschrift. Die Überschrift kann je nach Kontext variieren. So kann es sich entweder um ein Zwischenzeugnis, ein (abschließendes) Arbeitszeugnis oder ein Ausbildungszeugnis handeln. In der darauf folgenden Einleitung werden das Unternehmen und dessen Arbeitsfeld kurz beschrieben. Der darauf folgende Hauptteil nimmt den meisten Platz ein. In diesem werden zunächst die Tätigkeitsfelder des Arbeitnehmers beschrieben. Hier beschreibt man zunächst die Hauptaufgaben und üblichen Arbeitsfelder des Arbeitnehmers. Anschließend werden Bereiche aufgeführt, die sich der Arbeitnehmer darüber hinaus erschlossen hat. Dieser Abschnitt ist beschreibend formuliert. Der nächste Teil widmet sich der Leistungsbeurteilung. Hier werden sowohl Qualifikationen und angeeignetes Wissen beschrieben, wie auch das Sozialverhalten und gegebenenfalls der Führungsstil des Arbeitnehmers. In der Abschlussformel wird dem Arbeitnehmer in der Regel Dank ausgesprochen und ein guter Zukunftswunsch mit auf den Weg gegeben.
Arbeitszeugnis im Überblick:
– Überschrift
– Einleitung
– Tätigkeitsbeschreibung
– Leistungsbeurteilung
– Schlussformel
– Unterschrift mit Datum
Rechte und Pflichten
Ein Arbeitszeugnis muss zum einen den entsprechenden Rahmenbedingungen nach formuliert werden. Es darf keine schlicht abwertende Beurteilung sein. Zweitens muss es Rahmenbedingungen entsprechen, wie sie im letzten Abschnitt beschrieben wurden. Die entsprechenden Rahmenbedingungen lassen sich entweder Gesetzen oder der Fachliteratur entnehmen. Drittens sollte es in einem bestimmten zeitlichen Rahmen fertig gestellt werden. In den meisten Betrieben werden Arbeitszeugnisse am letzten Arbeitstag überreicht. Um den Aufwand bei der Formulierung sauberer Arbeitszeugnisse zu reduzieren, nutzen viele Unternehmen heute technische Unterstützung. So gibt es spezielle Softwarelösungen, die Betriebe gezielt bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen unterstützen. Mit ihrer Hilfe lässt sich ein formal einwandfreies Arbeitszeugnis schreiben – und dies in doppelter Hinsicht. Zum einen stellt einem das Programm die richtige Form ganz einfach zur Verfügung. Zum anderen greift die Software Unternehmen unter die Hilfe, um ein Arbeitszeugnis so zu formulieren, dass er der gewünschten Benotung auch entspricht.