Energieversorger und Energielieferanten – Warum es wichtig ist, dass Kunden Energie sparen
Die neue Energiewelt entsteht! So betitelt der bekannte Journalist Franz Alt seinen aktuellen Kommentar zum Umbruch in der deutschen Energielandschaft. Atomkraftwerke, Kohlekraftwerke und auch Gaskraftwerke geraten aus der Mode, die Energieriesen in Deutschland sind gezwungen ihre seit Jahrzehnten praktizierten Geschäftsmodelle umzustellen.
Österreich ist anders
In Österreich ist diese Entwicklung bereits in vollem Gange. Mit deutlich weniger Öffentlichkeit haben sich einige Energieversorger schon vor Jahren auf den Weg gemacht, ihre Geschäftsmodelle neu zu strukturieren. Dabei geht es nicht nur um nachhaltige Energieerzeugung, sondern auch um einen Know-how Transfer vom Energielieferanten hin zum Verbraucher.
Grundlage dafür ist eine EU-Richtlinie die vorsieht, dass die Energieeffizienz pro Jahr um 1,5 Prozent gesteigert werden soll. Daher werden die Energielieferanten verpflichtet, 0,6 Prozent des Energieabsatzes an ihre Endkunden aus dem jeweiligen Vorjahr als jährliche Effizienzmaßnahme nachzuweisen.
„Die Energielieferanten müssen künftig nicht weniger Strom oder Gas verkaufen, sondern sollen als kundennahe Dienstleister Aktionen setzen, die zu einem effizienteren Einsatz von Energie führen“, stellt kürzlich Wirtschaftsminister Mitterlehner in einer Presseaussendung klar. „Nur mit allen diesen Maßnahmen lässt sich unser Wachstum auch langfristig erfolgreich vom Energieverbrauch entkoppeln.“
Welche Unternehmen davon betroffen sind
Um der EU-Richtlinie zu entsprechen, müssen große Unternehmen (ab 250 Beschäftigten, einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro oder einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro) entweder ein Energiemanagementsystem einführen oder alle vier Jahre ein Energieaudit machen. Um den Administrationsaufwand auf ein Minimum zu reduzieren, erfolgt die Meldung über das Audit durch den Auditor.
KMU sind ausgenommen
Keine Verpflichtungen gibt es für kleine und mittlere Unternehmen, wobei freiwillig durchgeführte Energieberatungen und deren Ergebnisse auf die Ziele der Richtlinie angerechnet werden können. Welche Chance sich hier für KMU bieten, wollen wir in einem eigenen Artikel behandeln.
Das Beispiel EVN
Für EVN-Vorstand Stefan Szyszkowitz ist die Energiewende bereits in vollem Gange. Ein Dreisprung aus Vermeidung, Effizienz und erneuerbaren Energieformen soll sie weiter vorantreiben.
Die Energiewende, also der möglichst weitgehende Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger, ist heute fix in den Köpfen der Menschen verankert. Das ist die Überzeugung von Stefan Szyszkowitz.
„Wir setzen auf einen Dreisprung aus Energievermeidung, Energieeffizienz und erneuerbarer Energie, wobei diese Reihenfolge wesentlich ist“, so Szyszkowitz. Der erste Schritt dabei ist vor allem eine Verhaltensänderung der Verbraucher. Achtsamkeit dort, wo überall Energie verbraucht wird, also Licht nicht unnötig brennen lassen und nur genutzte Räume beheizen. „Unsere Kunden sollen dabei nicht auf Komfort verzichten“, betont Szyszkowitz, vielmehr gehe es darum, die gewohnte Lebensqualität mit weniger Energieverbrauch zu ermöglichen.
Darauf ziele auch eine Steigerung der Energieeffizienz ab, wie sie etwa durch die Wahl geeigneter Heiz- und Kühlgeräte erreicht werden können. Auf die Frage, ob ein Energieversorger wie die EVN nicht eher unternehmerisches Interesse daran haben müsste, dass der Energieverbrauch steigt, hat Szyszkowitz eine einfache Antwort parat: „Ein Kunde, der gut und umfassend beraten wird, wird sich eher für uns entscheiden, als für ein Unternehmen, das nur Kilowattstunden verkaufen will.“
Beispiel Wien Energie
Auch Wien Energie will sich vom Versorger zum Dienstleister wandeln, betont Robert Grüneis, Geschäftsführer der Wien Energie, gegenüber der Tageszeitung „Die Presse“. Dazu zählen intensivere Beratungsdienstleistungen und das Forcieren dezentraler Energieerzeugung, die beispielsweise mit Kraft-Wärme-Kopplungstechnologien (KWK) auf besonders effiziente Weise erfolgt.
Nicht alle Energielieferanten sind zufrieden
Betroffen sind auch Mineralölunternehmen, die Kraft- und Heizstoffe an Endenergieverbraucher liefern, mit Effizienzmaßnahmen dafür zu sorgen haben, dass die Verbraucher ab 1. Jänner 2015 jedes Jahr 0,6% der gelieferten Energie einsparen. Können die betroffenen Energielieferanten nicht im entsprechenden Umfang Maßnahmen setzen, drohen ihnen Ausgleichszahlungen in Höhe von 20 Cent für jede fehlende Kilowattstunde.
„Die derzeitig von der Monitoringstelle im Wirtschaftsministerium aufgeführten Maßnahmen sind jedoch unzureichend und teilweise viel zu teuer.“ Das kritisiert zum Beispiel die „Heizen mit Öl GmbH“, die sich für die Förderung des Austausches von alten Ölheizungsanlagen durch neue effizientere Anlagen einsetzt.
Vergeuder stehen unter Beobachtung
Während sich die Strafen für die Nichterfüllung der EU-Richtlinie gerade für große Unternehmen mit 10.000 Euro, die auch mehrmals verhängt werden können, noch recht harmlos sind, sieht es auf Seiten der Energielieferanten ganz anders aus. Werde Vorgaben nicht erfüllt, so kann es für manchen Energielieferanten recht teuer werden.
Die EU-Richtlinie zielt damit klar auf die Motivation und auf das Know-how der Energielieferanten ab. Die Energieeffizienzmaßnahmen, die von den Kunden auch erfüllt werden, verbessern nicht nur die Ökobilanz, sondern zwingen Energielieferanten dazu ihre Geschäftsmodelle zu erweitern. Dabei setzen gerade in Österreich einige Energieversorger schon seit längerem geeignete Maßnahmen um und haben ihre Kunden schon früh ins Boot geholt.
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Quellen:
Pressanfrage von unternehmerweb.at an EVN
http://www.ff-energy.at/ein-zartes-pflaenzchen/
http://diepresse.com/home/wirtschaft/energie/3802974/Vergeuder-unter-Beobachtung