Unabdingbar für die Sicherheit am Arbeitsplatz: die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Bildquelle: pexels.com
Zu den grundlegenden Maßnahmen zur Arbeitssicherheit vieler Unternehmen und Organisationen gehört die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Zu ihnen zählen zum Beispiel Verlängerungskabel, aber auch Elektrogeräte wie Computer und Bohrmaschinen, die nicht nur durch den natürlichen Verschleiß des täglichen Gebrauchs, sondern auch durch äußere Einflüsse beschädigt werden können. Wer Unfälle vermeiden und stattdessen die Betriebssicherheit gewährleisten möchte, sollte seine Geräte einer regelmäßigen Prüfung unterziehen. Bei Maschinen und größeren Gerätschaften ist eine solche Prüfung für viele Unternehmer selbstverständlich. Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln handelt es sich aber um kleinere Geräte, die von Ort zu Ort transportiert werden können und nicht fest installiert sind. Neben Computern und Mehrfachsteckdosen gehören zu diesen Betriebsmitteln auch Staubsauger, Kaffeemaschinen und Handbohrmaschinen. Sie finden sich in der Industrie und im Handwerk, aber auch in jeder Branche, in der Menschen im Büro arbeiten.
Die rechtliche Grundlage der Prüfung
Die Gesetze, die die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vorschreiben, sollen im Wesentlichen den Schutz des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz gewährleisten und dafür sorgen, dass elektrische Geräte gefahrlos genutzt werden können. Jedes Land folgt dabei seinen eigenen Vorschriften. Auch im DACH-Raum gibt es einige Unterschiede, allerdings auch viele Gemeinsamkeiten. So basiert die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Österreich auf der Arbeitsmittelverordnung sowie den technischen Regeln des Österreichischen Elektrotechnischen Vereins, während in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3 zum Einsatz kommen. Die Schweiz regelt die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte durch das Arbeitsgesetz und die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen. Gemeinsam haben alle drei Verordnungen, dass die Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit ihrer elektrischen Betriebsmittel und demnach auch ihrer Arbeitnehmer übernehmen. Sie müssen demnach ihre Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen durch eine qualifizierte Person prüfen lassen und, je nach Gerät, klare gesetzliche Vorgaben zur Häufigkeit dieser Prüfung einhalten.
Der Ablauf der Prüfung
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss durch eine geschulte Fachkraft erfolgen. Diese elektrotechnisch unterwiesene Person ist Fachkraft für elektrische Sicherheit und legt die Prüfung in zwei Teilen ab. Als erstes erfolgt die Sichtprüfung, bei der das Gerät auf äußerlich sichtbare Mängel überprüft wird. Beschädigungen am Gehäuse, den Kabeln oder Steckern des Geräts und seiner Schutzvorrichtungen können hier bereits aufschlussreiche Informationen zum Zustand des Betriebsmittels liefern. Sofern bei der Sichtprüfung nichts weiter auffällt, nimmt die Fachkraft anschließend eine Messprüfung vor. Hierbei werden vor allem der Isolationswiderstand, der Schutzleiterwiderstand und der Berührungsstrom gemessen. Nur, wenn all diese Messungen die richtigen Werte ergeben, kann das Gerät sicher betrieben werden. Besteht das Gerät sowohl die Sicht- als auch die Messprüfung, wird es mit einer offiziellen Prüfplakette versehen. An ihr ist abzulesen, wann die nächste Prüfung erfolgen soll. Darüber hinaus wird in einem Prüfprotokoll notiert, dass die Ergebnisse einwandfrei sind und das Gerät weiterhin genutzt werden darf. Dieser Nachweis gilt als Absicherung im Fall eines Unfalls oder wenn Behörden den Stand der Sicherheit im Unternehmen überprüfen. Im Rahmen des Arbeitsschutzes ist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel also nicht wegzudenken. Sie trägt zur Sicherheit des Betriebs und seiner Mitarbeiter bei und sorgt dafür, dass Gefahren frühzeitig erkannt und Unfälle vermieden werden können.