Das eigene Unternehmen sucht einen externen Nachfolger – Teil 2
Im ersten Teil ging es darum, wie behutsam und gut kalkuliert bereits im Vorfeld eine externe Übergabe angegangen werden soll. Zu möglichst 100% hinter dem Entschluss das eigene Unternehmen zu übergeben, sollte man stehen. Je fitter das Unternehmen, desto besser wird der Übergabeprozess zur beiderseitigen Zufriedenheit gelingen. Dabei sollte überlegt werden, ob man einen externen Profi hinzuzieht und das Unternehmen einem Check unterzieht. Wie lässt es sich finanziell bewerkstelligen, was ist realistisch, was will man auf jeden Fall als Erlös haben – diese Vorüberlegungen sind zu überlegen.
Nun ist es entschieden – das Familienunternehmen soll an einen externen Käufer gehen.
Der Aufbau eines Familienunternehmens ist etwas, das immer auch persönlich ist. Es gibt eine Geschichte, Traditionen und vieles mehr. Das will und soll an den potentiellen Käufer herangetragen werden. Wie genau, das muss gut überlegt werden.
Wer passt denn eigentlich zu dem angebotenen Unternehmen.
Die Chemie muss stimmen. Das gilt genauso für die Vertragspartner. Man merkt ziemlich schnell, ob jemand zu dem Unternehmen, das weitergegeben werden soll, passt. Ob er die Firmenphilosophie versteht und annehmen kann. Dazu muss sie allerdings vom Verkäufer gut kommuniziert werden.
Harte Fakten zählen jetzt – aber nicht ausschließlich
Nur das Wollen alleine kann natürlich nicht den Nachfolger bestimmen. Der muss schon über die geforderten Fähigkeiten verfügen. Geschäftstüchtig muss er sein und sich das Unternehmen leisten können. Es hat keinen Sinn, wenn der Wunschkandidat zwar gut zum Unternehmen passen würde, aber nicht über die nötigen Mittel verfügt. Damit handelt man sich letztlich nur Ärger ein. Umgekehrt sollte aber nicht nur darauf geschaut werden. Denn das Unternehmen mit allen seinen Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten soll ja möglichst gut weiterlaufen.
Auf das Administrative darf nicht vergessen werden.
Die gesamte Administration (Ab, An- und Ummeldungen, Übergabe, sämtliche Behördengänge ) darf nicht unterschätzt werden. Dazu zählen selbstverständlich die Vertragsverhandlungen über den Kaufpreis sowie die steuerliche Darstellung der Übergabe dazu.
Eine Unternehmensweitergabe ist ein beachtlicher Weg, der zu beschreiten ist.
Wie beschrieben muss an sehr vieles dabei gedacht werden. Ist man sich nur einem Punkt etwas unsicher, sollte ein externer Berater hinzugezogen werden.