Gewinnfreibetrag: Ein Vergleich zahlt sich aus
Alle Jahre wieder stehen Österreichs Freiberufler, Unternehmerinnen und Unternehmer vor der Qual der Wahl. Um die Steuerlast zu reduzieren muss noch rasch investiert werden. Sofern der, im Lauf des Jahres, erzielte Gewinn über 30.000 Euro liegt. Dann nämlich kann die Unternehmerin oder der Unternehmer eine österreichische „Steuer-Spezialität“ namens „investitionsbedingter Gewinnfreibetrag“ in Anspruch nehmen. Wer weniger als 30.000 Gewinn erzielt braucht keine Investitionen zu tätigen. Ihm steht automatisch der sogenannte Grundfreibetrag von 13% zu. Sprich, ein Unternehmen, das einen Gewinn von 30.000 Euro und darunter erzielt darf sich von vorneherein 3.900 Euro von dem erzielten Gewinn abziehen.
Steuerlast minimieren
Fällt der Jahresgewinn höher aus, so kann man ihn optimieren in dem man investiert. Steuerschonend wirken etwa Investition in „körperliche, abnutzbare Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren“, wie es so schön im Fachjargon heißt. Ein Beispiel wäre etwa die Anschaffung einer neuen Büroeinrichtung. Aber mal ehrlich, wer braucht schon jedes Jahr eine neue Büroeinrichtung?
Weil dem so ist hat sich der österreichische Gesetzgeber eine zweite Variante überlegt, wie man in den Genuss des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages kommen kann. Man muss sich nur Wertpapiere kaufen. Allerdings kommen nicht alle Wertpapiere in Frage sondern nur solche im Sinne des § 14 Abs. 7 Z 4 EstG. Dort findet sich eine Reihe von Vorschriften, welche für „Otto Normalverbraucher“ allerdings einigermaßen kompliziert sind. (Eine Link zum entsprechenden Gesetzestext finden Sie weiter unten.) Zu beachten ist außerdem, dass die Wertpapiere erst nach dem Ablauf von vier Jahren wieder verkauft werden dürfen. Tut man dieser vorher so droht eine Steuernachzahlung. Aus Liquiditätsgründen sollte man sich deshalb vorher überlegen wie viel Geld man in die Hand nimmt. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Steuerberater oder ihrer Steuerberaterin um eine entsprechende Planung zu erstellen.
Rendite optimieren
Was nun den Kauf von Wertpapieren betrifft so sollte man auch eine Blick auf die erzielbare Rendite werfen. Prinzipiell können u.a. Wohnbauanleihen, Bundesanleihen, Bankschuldverschreibungen, Industrieobligationen, Options- oder Umtauschanleihen gekauft werden. Im Grunde sind das alles Anleihen, für die der jeweilige Staat, die Bank oder ein Unternehmen bürgt. Bedingt auch durch die aktuelle Nullzinspolitik werfen derzeit als „sicher“ betrachtete Staatsanleihen, wie etwa die deutsche Bundesanleihe, kaum eine bis gar keine Rendite ab. Das heißt auf gut Deutsch: Durch die Inflation, die in Österreich zuletzt – auf Jahresbasis – bei 1,83 % lag, wird das Geld das investiert wurde, weniger wert.
Auf etwas bessere Rendite können im Moment vor allem Immobilien- und Wertpapierfonds verweisen. Laut einem Bericht des österreichischen Magazins „die wirtschaft“ (Ausgabe 8/2019) gibt es aktuell mehr als 230 dieser Fonds, die prinzipiell geeignet sind, um in den Genuss des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags zu kommen. Dem Bericht beigefügt ist auch eine Liste von 15 entsprechenden Fonds, die in den vergangenen fünf Jahren die beste durchschnittliche Jahresrendite erzielt haben. (Unten finden Sie eine Auswahl jener fünf Fonds, die in den vergangenen fünf Jahren eine Performance von mehr als 3,75% per anno erzielt haben). Aus Renditeüberlegungen zahlt es sich allemal aus diese Fonds etwas näher zu betrachten. Allerdings muss einem klar sein, dass Immobilien- und Wertpapierfonds auch ein höheres Risiko haben. Dazu kommt, dass die Rendite in der Vergangenheit noch nichts über die zukünftige Entwicklung aussagt. Wer das höhere Risiko scheut sollte lieber in andere, risikoärmere Wertpapiere investieren und dafür in Kauf nehmen, dass man eine niedrige Rendite erzielt. Deshalb empfiehlt es sich auf alle Fälle mit dem persönlichen Bankberater zu sprechen um abzutesten, welches Risiko man zu tragen bereit ist.
Links:
Mehr zum Thema investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: http://bit.ly/uweb_steuergewinn
Seite des Finanzministeriums zum Thema investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (inkl. Rechenbeispiele): http://bit.ly/finanzgewinnfrei
- 14 EstG: http://bit.ly/14estg.
Quelle: die wirtschaft 8/2019 nach OeKB, Stand 7.10.2019, Angaben ohne Gewähr;
Anmerkung: Thesaurierer sind Fonds, die die angefallenen Erlöse eines Jahres (Dividenden, Anleihezinsen, etc.) wieder reinvestieren. Ausschütter geben diese jährlich (KESt-pflichtig) an ihre Investoren weiter. Manche Fonds gibt es sowohl in einer thesaurierenden als auch in einer ausschüttenden Variante. In diesem Fall wurde der jeweils bessere in die Liste aufgenommen.