Scheidung tut weh – Unternehmensübergabe
Unternehmen werden aus den verschiedenen Gründen weitergegeben. Familienunternehmer und –unternehmerinnen trachten zumeist danach, dass der selbst aufgebaute Betrieb in der Familie bleibt. Was aber, wenn nun genau die Familie der Grund ist, dass man sich von seinem „Baby“ trennen muss, weil es in der Familie selbst zu unüberwindlichen Konflikten kommt.
Ein gut geführter Handwerksbetrieb
Nehmen wir als Beispiel einen Handwerksbetrieb im Weinviertel. Das Betriebsgebäude und das Eigenheim befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Aufgrund der guten Unternehmenslage konnte man sich ein wunderschönes und großzügiges Zuhause schaffen. Dieser Familienbetrieb funktionierte durch eine klare Aufgabentrennung zwischen den Eheleuten. Für den Vertrieb und das Handwerk ist der Ehemann zuständig, die Gattin führt das Finanzregiment. Die beiden Söhne sind begeisterte Handwerker und absolvieren die Lehre im Betrieb. Ein gut eingespieltes Team also, dass der Firma zur wirtschaftlichen Prosperität verhalf.
… und dann hängt der Haussegen schief
Im Laufe der Jahre kumulieren innerfamiliäre Konflikte, die nach und nach auch auf den täglichen Arbeitsablauf im Betrieb negativen Einfluss nehmen. Die Streitigkeiten der Eheleute belasten sogar die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Dadurch werden die Arbeitsabläufe derart beeinflusst, dass sich dieser Umstand letztlich massiv auf Gewinn und Umsatz auswirkt.
Eine Trennung erscheint notwendig
Nun wird es haarig. Denn keiner der beiden Eheleute will aus dem gemeinsam aufgebauten Haus ausziehen. Die finanzielle Abhängigkeit voneinander und vom Betrieb erschwert die Situation ungemein. Keiner der beiden Ehe- und Geschäftspartner dieses Handwerkbetriebes kann den jeweils anderen Partner*in auszahlen. Aber auch ohne Geschäftspartner*in geht es nicht, weil der Betrieb ohne den Anderen nicht in der Form weitergeführt werden kann. Denn die Kompetenzbereiche sind so verteilt, dass man nur im Team funktioniert.
Ein klares und hartes Urteil
Im Falle einer nicht außergerichtlichen Teilung und Lösung landet man vor dem Richter. Oft kommt es vor, dass ein Ehepartner, eine Ehepartnerin dabei komplett leer ausgeht. Die Rechtsprechung hat hierzu klare „Worte“ und kann wenig bis keine Rücksicht auf diverse Befindlichkeiten Einzelner nehmen.
Tipps – bevor es zur Trennung kommt
Es ist daher immer anzuraten, eine vertragliche Regelung zwischen Unternehmereheleuten zu treffen. Diese soll gleich zu Beginn und in gutem Einvernehmen geschehen. Der große Vorteil dabei ist, dass im Falle einer Trennung bereits klar ist welche weiteren Schritte zu erfolgen haben. Im Optimalfall wird bereits im Vorfeld bis ins Detail geplant, welche der einzelnen Funktionen im Falle einer Trennung an wen übergehen werden. Genauso sollte von Anfang an festgelegt worden sein, wie die Unternehmensanteile aufgeteilt werden.
Tipp Mediation
Bevor es zu einem unangenehmen „Hickhack“ kommt, stellt das Hinzuziehen eines Mediatoren, einer Mediatorin eine sinnvolle Möglichkeit dar, eine außergerichtliche und konstruktive Lösung zu finden. Ziel ist, die Konfliktparteien bei der gemeinsamen, einvernehmlichen und langfristigen Lösungsfindung zu unterstützen. Das kann soweit gehen, dass man letztlich einen kompletten Neubeginn wagen muss, um so für alle Beteiligten das Beste daraus machen zu können.