Flugverspätung bei Dienstreisen
So verhalten Sie sich richtig + Tipps wie Sie eine Entschädigung bekommen können
Wer geschäftlich oder dienstlich im In- und Ausland unterwegs ist, nutzt dazu oftmals verschiedene Flugverbindungen. Fliegen ist entspannend, man kann während des Flugs arbeiten und man ist unter normalen Umständen in kurzer Zeit am Zielort. Kommt es allerdings zu einer Flugverspätung oder gar zu einem Flugausfall, können Termine nicht eingehalten werden. Bei sehr vielen Ausfällen oder Verspätungen stehen Fluggästen Entschädigungen zu.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können bei Fluggesellschaften Ansprüche geltend machen
Eine Flugverspätung oder ein Flugausfall ist für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber ärgerlich. Oft platzen in diesen Situationen Termine, es entstehen Überstunden oder es gehen sogar wichtige Aufträge verloren. Nach der EU Fluggastrechteverordnung kann der Fluggast im Falle einer Verspätung oder bei einem Ausfall eine Entschädigung in Form einer Pauschale verlangen und das sogar bis zu 3 Jahre rückwirkend. Dabei ist es vollkommen unerheblich, wer den Flug gebucht oder bezahlt hat. Einige Arbeitgeber führen daher diese Abtretung auch im Dienstreisevertrag oder direkt im Arbeitsvertrag auf. Auch wenn die Entschädigung nicht im Arbeitsvertrag aufgeführt ist, können Arbeitgeber von der Fluggesellschaft nach dem sogenannten Montrealer Abkommen Ansprüche geltend machen. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für die verlorene Arbeitszeit, Überstundenzuschläge, mögliche Vertragsstrafen oder entgangene Umsätze. Da es für diese Entschädigungen keine Pauschalen gibt, muss der Arbeitgeber bei der Fluggesellschaft belegen, welche Kosten ihm durch die Verspätung oder den Flugausfall entstanden sind.
Die Fluggesellschaft ist nicht immer zur Entschädigung verpflichtet
Damit ein Fluggast einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung hat, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen zum Beispiel:
– eine Flugverspätung von mindestens 3 Stunden am Zielflughafen
– der Fluggast muss pünktlich am Terminal sein
– der Flug muss von einem Flughafen in der EU starten
– die Fluggesellschaft hat einen Geschäftssitz in der EU
Es gibt allerdings außergewöhnliche Umstände, auf die eine Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Bei Verspätungen durch schlechtes Wetter, Streiks oder bei Terrorgefahr, können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Diese Umstände müssen allerdings von der Fluggesellschaft belegt werden. Fluggäste, die sich nicht sicher sind, können auch ganz pauschal eine Unterstützung von Flightright bei Flugverspätungen anfordern.
Die Höhe der Entschädigung ist nicht vom Flugpreis abhängig
Wie hoch die Entschädigung für den Fluggast ausfällt, richtet sich nach der Flugdistanz. Bei allen Flugverbindungen wird die sogenannte Großkreismethode angewendet. Bei dieser Methode zählt die direkte Luftlinie zwischen Start und Ziel. Sie ist unabhängig von der tatsächlich zurückgelegten Strecke. Bei einem Kurzstreckenflug bis 1500 km können 250 Euro geltend gemacht werden. Mittelstreckenflüge bis 3500 km werden mit bis zu 400 Euro entschädigt. Für einen Langstreckenflug über 3500 km sind 600 Euro Entschädigung möglich. Die Pauschalen sind nicht von der Höhe des Flugpreises abhängig. Auch Flüge von Billigairlines müssen diese Entschädigungen bezahlen. Im Falle einer langen Verspätung des Flugs muss die Fluggesellschaft außerdem für das leibliche Wohl des Fluggastes sorgen. Zu diesen Versorgungsleistungen zählen zum Beispiel Essen, Getränke, Telefonkosten, Internet und frei zugängliche Toiletten. Kommt es durch die Verspätung zum Verpassen von Anschlussflügen, muss die Fluggesellschaft eventuell für eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen und auch den Transport zum Hotel übernehmen. Bei einer Annullierung muss für eine Ersatzbeförderung gesorgt werden. Auch die Kosten für einen Mietwagen oder ein Bahnticket können geltend gemacht werden.