Verträge: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
Vorab: Ein Vertrag ist immer freiwillig. Andernfalls wäre dies Zwang und der Vertrag somit nicht gültig. Ein Vertrag ist eine Vereinbarung, die mündlich oder schriftlich erfolgen kann. Zwei oder mehr Parteien können untereinander einen Vertrag abschließen. Im Vertrag verspricht eine Partei der anderen, etwas Bestimmtes zu tun, eine Leistung zu erbringen oder etwas zu unterlassen. Können Sie einen Vertrag auch selber gestalten? Theoretisch ja, aber…häufig passieren böse Fehler, wenn keine Profis beigezogen werden.
Nicht jeder Vertrag ist gleich
Was ein Vertrag ist und kann ist klar definiert. Wenn Sie aber nun detaillierter hinschauen, erkennen Sie, dass jeder Vertrag anders ist. Der Zweck heiligt die Mittel heißt es so schön. Bei Verträgen ist das ähnlich: Ein Gesellschaftsvertrag, ein Arbeitsvertrag und ein Ehevertrag sind allesamt Verträge, allerdings zu verschiedenen Zwecken. Deshalb sollten Sie immer abklären, für welches Ziel also wozu ein Vertrag gemacht werden soll.
mündlich versus schriftlich
Mündliche Verträge können auch telefonisch erfolgen und sind genauso gültig wie ein „Face-To-Face“ Vertragsabschluss. Allerdings sind mündliche Verträge beweispflichtig. Wenn es zum Streitfall kommt, kann alles anders sein. Und dann heißt es auf einmal „Habe ich so nie gesagt“ oder „Das stimmt nicht“. Hier wiegt ein schriftliches Dokument mehr, da in einem Verfahren klar bewiesen werden muss, was mündlich vereinbart wurde.
Aufklärung und Verständnis gehen Hand in Hand
Ein guter Vertag sollte für alle Vertragsparteien verständlich sein. Es muss jedenfalls enthalten sein:
• wer mit wem einen Vertrag abschließt
• welche Leistung erbracht oder welches Produkt geliefert wird
• was ist zu tun, wenn diese Leistung/dieses Produkt erbracht oder nicht erbracht wird
Ein Vertrag, der nicht klar formuliert ist, kann Unstimmigkeiten und Missverständnisse hervorrufen. Die wichtigsten Vertragspunkte sollten enthalten sein und für beiden oder alle Parteien verständlich sein, um Vertragsansprüche geltend machen zu können.
Bei Verträgen kann das Internet mehr verwirren als helfen
Um Zeit und Geld zu sparen, wird schnell nach Vertragsmustern gegoogelt. Hier muss man zur Vorsicht mahnen. Besonders wenn ein Vertrag, der in Österreich zwischen zwei österreichischen Firmen abgeschlossen wird, auf deutschem Recht basiert. Erkennen kann man dies, wenn darin Paragrafen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch stehen. Z.B.: § 254 BGB
Ganz zu verteufeln ist das Internet natürlich nicht. Sie können ein Vertragsmuster als Anreiz nehmen und diesen einmal durchsehen, was darin alles stehen kann. Klauseln und Korrekturen sollten Sie dann den Profis überlassen.
Was passiert wenn?
Sie sollten sich auf jeden Fall Gedanken machen was passiert, wenn die Leistung oder das Produkt nicht geliefert wird. Hier spricht jetzt nicht ein totaler Pessimist, aber es ist wichtig immer vom Worst-Case Szenario auszugehen. Das heißt: Was geschieht, wenn es tatsächlich zu einem Vertragsbruch und Streitfall kommt. Aus diesen Gedanken können Sie schon vorab herleiten, welche möglichen Gefahren wo lauern. Somit können Maßnahmen vereinbart werden, die dann greifen, wenn etwas nicht erbracht, nicht geliefert oder falsch gemacht wird.
Wozu braucht man bei Verträgen überhaupt einen Rechtsanwalt?
Als Rechtsanwalt muss man einen gewissen Blick dafür haben, wo und weshalb es brenzlig werden könnte. Dies muss man den Mandanten mitteilen, um sie so vor Verhängnis zu bewahren. Es ist ratsam wenn ein Rechtsanwalt schon über bestehende Verträge drüberschaut und seinen oder ihren professionellen Röntgenblick einsetzt. Somit können Streitfälle vermieden und Unklarheiten beseitigt werden oder Dinge ans Licht kommen, an die man ohne Rechtsanwalt nicht gedacht hätte.