Tesla als Firmenauto – Elektro-Autos günstiger als Benziner?
Eines vorweg: Ich fahre selbst seit knapp eineinhalb Jahre ein E-Auto und habe bisher nur positive Erfahrungen gemacht. Klar bei längeren Strecken muss man vorher planen wo man „nachtankt“, da die Reichweite meines Nissan Leaf (ca. 270 km) beschränkt ist. Bei Highspeed Ladepunkten mit Leistungen von 43 bzw. 50 kW, wie sie etwa das österreichische Unternehmen SMATRICS anbietet, geht das Auftanken allerdings relativ rasch (ca. 40 Minuten). Zum Auffinden geeigneter Ladestellen gibt es mittlerweile eine ganze Menge Apps, die kostenlos erhältlich sind. Ich selbst nutze vor allem die SMATRICS-App und die App des französischen Anbieters Chargemap, die europaweit hervorragende Dienste leistet.
Das Fortbewegungsmittel, dass die meiste Zeit steht
Anders als für viele andere ist für mich das Auto kein Prestigeobjekt sondern vor allem Fortbewegungsmittel. Ein Fortbewegungsmittel, dass – so seltsam es klingen mag – vor allem steht. Wenn wir daran denken wofür die meisten Österreicherinnen und Österreicher ihr Auto in erster Linie einsetzen, dann ist dieser Schluss eigentlich logisch. Wir fahren damit zur Arbeit, wo das Auto dann den ganzen Tag über steht. Wir fahren damit nach der Arbeit nach Hause und wieder steht das Auto die ganze Nacht. Vor allem in der Nacht kann man sein E-Auto ohne große Probleme an einer ganz normalen Haushaltssteckdose aufladen, vorausgesetzt sie haben nicht eine uralte Strominstallation. In diesem Fall sollten Sie sicherheitshalber einen Elektriker beiziehen, der die Anlage überprüft.
Ist genug Strom für alle da?
Manchmal ist es für mich verblüffend mit welchen Argumenten über die Sinnhaftigkeit von E-Autos diskutiert wird. Eines davon ist die Frage, was passiert, wenn alle Österreicher_innen auf Elektro-Autos umsteigen. Das geht nicht, weil dann unser Strombedarf exorbitant steigen würde ist da immer wieder zu hören. Nun denn ganz so dramatisch ist die Lage bei weitem nicht. Laut dem Faktencheck E-Mobilität würde der Strombedarf Österreichs in diesem Fall um 18% steigen. (Die Studie des VCÖ können Sie hier herunterladen: http://bit.ly/e_faktencheck.
Vorsteuerabzugsberechtigt bei Null CO2-Ausstoß
Das zweite Argument, dass vielfach verwendet wird ist das Kostenargument. Dabei wird ins Treffen geführt, dass E-Autos schon in der Anschaffung viel teurer sind als normale Benziner. Auch dieses Argument sollte hinterfragt werden – zumindest aus Sicht eines Unternehmens. Im folgenden Beispiel stellen wir die Anschaffungskosten eines Tesla Model 3 – Tesla ist mit einem Anteil von mehr als 30% Marktführer bei den in Österreich verkauften E-Autos im Jahr 2019 – mit jenen für einen dieselbetriebenen Mercedes GLC d 4Matic gegenüber. Das Tesla Model 3 kostet in seiner maximalen Reichweite Variante (560km) 56.100 Euro. Der händlerseitige E-Mobilitätsbonus ist bereits abgezogen. Der Mercedes kostet laut Liste 53.340 Euro – ist somit günstiger, zumindest auf den ersten Blick. Für Unternehmerinnen und Unternehmen kommt jetzt ein entscheidender Faktor zu tragen. Prinzipiell gilt, dass PKW, auch wenn sie für den Betrieb angeschafft werden, nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Außer sie haben eine CO2-Ausstoß von Null. Dann nämlich kann bis zu einer Grenze von 40.000 Euro die Vorsteuer abgezogen werden. Liegen die Anschaffungskosten zwischen € 40.000,- und € 80.000,- steht der Vorsteuerabzug ebenfalls zu. Der Vorsteuerabzug ist allerdings durch eine sogenannte Eigenverbrauchsbesteuerung „insoweit zu neutralisieren, als die tatsächlichen Anschaffungskosten die angemessenen übersteigen (Luxustangente)“, wie es auf der Seite der WKÖ heißt.
Ein einfaches Rechenmodell
In unserem Fall heißt dies, dass der Tesla auf einen Preis von 49.433,33 Euro kommt. Berechnung: Bruttopreis – (Vorsteuerabzug- Eigenverbrauchsumsatzsteuer) = Anschaffungspreis. In Zahlen: 56.100 – (9350-2683,33) = 49.433,33. Berücksichtigt man nun noch die 1.500 Euro E-Mobilitätsbonus, die auf Antrag erstattet werden (nähere Infos hier: http://bit.ly/e-foerderung) so liegen die Anschaffungskosten des Tesla Model 3 bei 47.933,33 Euro und damit um rund 5.400 Euro unter jenen des dieselgetriebenen Mercedes.
Bei E-Autos entfällt der Sachbezugswert
E-Autos haben als Firmenauto genutzt noch einen weiteren Steuervorteil. Für E-Autos, die Dienstnehmern zur Verfügung gestellt werden entfällt der sogenannte Sachbezugswert. Für ein benzingetriebenes Fahrzeug muss ein monatlicher Sachbezugswert (2% der Anschaffungskosten) angesetzt werden. Dieser fließt in die Lohnsteuerbemessungsgrundlage ein und erhöht die Lohnsteuer. Für E-Autos gilt das nicht und der Dienstgeber erspart sich in diesem Fall die Entrichtung der auf den Sachbezugswert entfallenden Lohnnebenkosten (rd. 30,5%).
Vor diesem Hintergrund sind Elektro-Autos längst zu einer ernstzunehmenden Alternative – zumindest für Unternehmen – geworden.