Kryptowährungen – Das müssen Sie zur steuerlichen und wirtschaftlichen Strukturierung wissen
Kryptowährungen sind virtuelle Geldsysteme, welche nicht auf politischer Vorgabe basieren, sondern sich Technologie-Tools und mathematischer Algorithmen bedienen. Die Informationen fließen verschlüsselt und für Unbefugte nicht zugänglich. Der besondere Reiz liegt wohl daran, dass man keine Bank mehr braucht. Es geht unglaublich rasch, Sie können auf Knopfdruck eine große Menge an Bitcoins versenden, die sofort beim anderen ankommen.
…und wie sieht es mit der Steuer & Cryptos aus?
Einer der gängigsten Irrtümer ist, dass Kryptowährungen als Währungsmittel gesehen werden. Steuerlich sind Kryptowährungen Wirtschaftsgüter: daher sind Bitcoin, Dash, Litecoin und Co. auch keine gesetzlichen Zahlungsmittel. Bitcoins, auch wenn man diese gegen Euro und Dollar tauschen kann, stellen keine offizielle Währung oder Geld dar. Haben Sie einmal Bitcoins angeschafft, dann können Sie diese auch im täglichen Leben verwenden. Und das geht schon bei mehr Dingen, als man meinen möchte, z.B.: bei Lebensmittelketten.
Verdienst mit Kryptowährungen?
Wenn Sie nun ein anderes Wirtschaftsgut oder eine Leistung mit Bitcoin kaufen passiert defacto ein Tausch. Zeitgleich verkaufen Sie auf der einen Seite Ihre Bitcoins und kaufen dafür ein anderes Wirtschaftsgut. Und nun stellt sich die Frage, zu welchem Wert hat man die Kryptowährung ursprünglich erworben bzw. jetzt verkauft; so entsteht eine Wertsteigerung oder ein Verlust.
Oft taucht im Zusammenhang mit Kryptowährungen der Begriff „Mining“ auf. Mining erweitert die Blockchain. Um neue Bitcoins zu schaffen, wird Rechenleistung benötigt, diese wird von den Minern zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug erhalten Miner durch den Algorithmus neu ausgeschüttete Bitcoins und verdienen durch die Transaktionsgebühren der User. Werden durch Mining Kryptowährungen geschaffen, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, die steuerliche Konsequenzen nach sich zieht. Die Schaffung der Kryptowährung wird somit nicht anders behandelt als die Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter.
Wie sieht es gewerberechtlich aus?
Beim Mining handelt es sich wie oben beschrieben um gewerbliche Einkünfte. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbständige nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und man ist am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Bei der Prüfung, ob ein Gewerbe vorliegt, verweist das Bundesministerium für Finanzen (BMF) auf die einschlägigen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes. Grundsätzlich gewerblich sind:
- Mining
- das Betreiben von Börsen
- sowie (Bitcoin-) Automaten
Worauf muss man achten?
Spätestens seit den starken Wertzuwächsen der Bitcoins im vergangenen Jahr ist auch die Finanz hellhörig geworden.
Dass Gewinne zu versteuern sind, ist ganz klar geregelt. Konkrete Aufzeichnungen zu führen, ist daher wichtig. Können Sie diese bei Aufforderung nicht vorlegen, ist eine Schätzung des erzielten Gewinnes durch das Finanzamt möglich.
Folgende Informationen sollten in Ihren Aufzeichnungen keinesfalls fehlen:
- WANN habe ich gekauft?
- WELCHE Kryptowährungen habe ich gekauft?
- WANN habe ich WELCHE Kryptowährungen verkauft?
- ZU WELCHEM WERT wurde gekauft bzw. verkauft?