Krankenstand: Wiedereingliederungsteilzeit
Posted On 5. November 2018
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Im Gegensatz zur Elternkarenz oder zu Bildungsmaßnahmen stehen unvorhersehbare Ereignisse wie ein Unfall oder eine Krankheit, die einen für eine Weile zwingen aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Die Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht es einem nach einem längeren Krankenstand wieder langsam ins Berufsleben einzusteigen.
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Wiedereingliederungsteilzeit:
- Arbeitsverhältnis bestand mind. 3 Monate vor der Wiedereingliederungsteilzeit
- 6-wöchiger Krankenstand
- Bestätigung der Arbeitsfähigkeit des/der Dienstnehmers/in
- Beratung durch fit2work wegen der Gestaltung der Wiedereingliederungsteilzeit
- Wiedereingliederungsplan wird erstellt, wo die Rückkehr in den Arbeitsprozess festgehalten wird. Bei der Erstellung des Wiedereingliederungsplans soll ein Arbeitsmediziner oder das arbeitsmedizinische Zentrum beigezogen werden.
- Schriftliche Vereinbarung darüber, wie die Reduktion der Arbeitszeit gestaltet werden soll
- Bewilligung des Wiedereingliederungsgeldes durch die Krankenkasse
Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit
- Kann zwischen 1-6 Monate dauern
- Arbeitszeit muss um 25% – 50% reduziert werden
- Eine alternative Vereinbarung ist möglich, wenn die geleistete Arbeitszeit bei 50% -75% des anfangs Vereinbarten liegt
- Eine einmalige Verlängerung um 1-3 Monate nach Ausschöpfung ist möglich
- Die vorzeitige Rückkehr zur ursprünglichen Normalarbeitszeit ist frühestens 3 Wochen nach Bekanntgabe möglich
- Die vereinbarte Wochenarbeitszeit darf 12 Stunden nicht unterschreiten, das Entgelt muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
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