Die wichtigsten Steuerbegriffe für Unternehmer & Unternehmerinnen
Teil 1
Egal ob Gründer, Start-Up oder Generationenunternehmen, folgende Begriffe rund um das Thema Steuern sollten Ihnen geläufig sein:
FON – FinanzOnline
FinanzOnline ist ein E-Gouvernment-Portal, welches vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) zur Verfügung gestellt wird. 4 Millionen Personen nutzen das kostenlose und 24-Stunden verfügbare FinanzOnline. Alles was Sie zum Arbeiten mit FON benötigen, ist ein Internetzugang, die Finanzamtsnummer, die Steuernummer und die Login-Daten.
Was macht man im FinanzOnline?
Hier können diverse Abfragen, Anträge und Eingaben durchgeführt werden. Von der Meldung Ihrer Lohnabgaben bis hin zur Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung. Auch Anträge auf Herabsetzung Ihrer Vorauszahlungen oder Rückzahlungsanträge werden hier gestellt. Sogar einfache Berufungen kann man machen.
Im FinanzOnline können Registrierkassen angemeldet und in Betrieb genommen werden. Dies kann sowohl durch Ihren Steuerberater als auch von Ihnen selbst durchgeführt werden. Beachten Sie: sofern alle angeforderten Codes und Daten vorhanden sind!
Brauche ich einen Steuerberater bei FinanzOnline?
Grundsätzlich kann jeder einen Finanzonline Zugang beantragen – online oder – so als Vertreter einer Gesellschaft – persönlich beim Finanzamt. Bei positiver Erledigung erhalten Sie die Zugangskennungen mit RSa-Kuvert.
Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuer
Die Umsatzsteuer
Mit kaum einer anderen Steuer werden Unternehmen früher konfrontiert, als mit der Umsatzsteuer. da diese – sollte sie zur Anwendung kommen – mit erster Rechnungslegung nicht nur richtig ausgewiesen sein sollte, sondern auch fristgerecht bezahlt werden muss. Die Umsatzsteuer wird auf Warenlieferungen, die im Inland getätigt werden, und auf Dienstleistungen erhoben.
Die gute Nachricht: Getragen wird die Umsatzsteuer letztlich von den Endverbrauchern. Als Unternehmer verwalten Sie die Umsatzsteuer sozusagen für das Finanzamt. Wenn Sie eine Leistung oder eine Warenlieferung an Ihre Kunden verrechnen, kassieren Sie auch die Umsatzsteuer mit. Innerhalb der Umsatzsteuervoranmeldung führen Sie diese eingehobene Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
Die Vorsteuer
Als Unternehmer können Sie die Umsatzsteuer, die Ihnen im Zuge Ihrer Eingangsrechnungen verrechnet wird, als Vorsteuer geltend machen. Das heißt: Auf der einen Seite müssen Sie sämtliche, an Ihre Kunden verrechnete, Umsatzsteuer abführen. Gleichzeitig können Sie sich aber die Umsatzsteuer, die Sie selbst an Ihre Lieferanten bezahlt haben, zurückholen.
Die Mehrwertsteuer
Der Begriff Mehrwertsteuer ist einfach ein historisch älterer Begriff für Umsatzsteuer, beide Begriffe werden parallel verwendet. Im Englischen wird von der „Value-Added-Tax“ oder kurz VAT gesprochen. Mehrwertsteuer ist die wörtliche Übersetzung des Englischen Begriffs.
Kleinunternehmer
Auch dies ist ein Begriff des Umsatzsteuerrechts. Unternehmer, deren Umsätze nicht mehr als 30.000 Euro pro Jahr übersteigen, sind so genannte Kleinunternehmer. Heißt – Sie verrechnen selbst keine Umsatzsteuer an Ihre Kunden – mehr noch: sie DÜRFEN gar keine ausweisen – auf der anderen Seite steht Ihnen kein Vorsteuerabzug – also die Rückforderung der an Sie fakturierten Umsatzsteuern – zu.
Natürlich kann man auch freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht optieren, auch wenn die Grenze noch nicht erreicht ist.
Im zweiten Teil werden die Begriffe Abschreibung oder Absetzung für Abnutzung (Afa), Rückstellungen, Rücklagen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und Rechnungsabgrenzung erläutert.