Bundeswettbewerbsbehörde: 2,2 Mio Geldbuße wegen Absprache von Heiz- und Warmwasser-Abrechnungsfirmen
Pressemeldung: BWB stellt Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen Submetering-Dienstleister
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat im Rahmen ihrer Untersuchung der Submetering Branche am 08.02.2022 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen ein erstes Unternehmen, ista Österreich GmbH (ista), wegen eines Verstoßes gegen Art 101 Abs 1 AEUV und § 1 Abs 1 KartG an das Kartellgericht gestellt.
Hausdurchsuchungen
Die BWB führte im Juli 2019 Hausdurchsuchungen bei mehreren, in der Submetering-Branche tätigen Unternehmen durch. Es bestand der Verdacht, dass unter anderem Treffen eines Branchenverbandes dazu genutzt wurden, um sich über Marktparameter auszutauschen oder abzusprechen. Die Ermittlungen der BWB haben den Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen bestätigt. Die relevanten Verhaltensweisen betrafen den Submeteringmarkt in Österreich und in unterschiedlicher Intensität den Zeitraum von Juli 2004 bis Februar 2019. Die BWB beantragt die Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von EUR 2,2 Millionen.
Zeitraum 2004 bis 2019
Submetering umfasst die individuelle Erfassung und Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- sowie Kaltwasserkosten in Gebäudeeinheiten zur privaten oder gewerblichen Nutzung (Wohngebäude, Bürogebäude etc) und regelmäßig auch die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung, namentlich Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler.
Kronzeugenregelung
ista stellte wenige Tage nach der Hausdurchsuchung einen Kronzeugenantrag und kooperierte in weiterer Folge umfassend mit der BWB, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Dies hat zu einem raschen Abschluss des Verfahrens beigetragen. Aufgrund der umfassenden Zusammenarbeit der ista mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms wurde beim Kartellgericht die Verhängung einer geminderten Geldbuße beantragt.
Gemilderte Geldbuße
ista hat im Rahmen der Kooperation mit der BWB, unter Einbindung des Bundeskartellanwalts, auch ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Vor diesem Hintergrund hat die BWB eine geminderte Geldbuße beantragt.
Die BWB wird in absehbarer Zeit weitere Anträge gegen die übrigen beteiligten Unternehmen einbringen.
Bearbeitung: (red)