Soll ich mich als EPU versichern und Krankengeld kassieren?
Sie sind EPU und erkranken. Können Sie dann bis zu Ihrer Genesung auf finanzielle Hilfe hoffen? Theoretisch schon – denn seit Jänner 2013 gibt es das Krankengeld für Selbstständige. Doch reicht es aus?
Wenn der Betreiber eines kleinen Fahrradverleihs erkrankt und für 13 Wochen nicht arbeiten kann, so steht ihm unter gewissen Umständen ein Krankengeld zu. Zunächst muss er nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) krankenversichert sein. Seine Arbeitsleistung muss für den Betrieb notwendig sein. Und er darf nicht mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigen.
Krankengeld erst nach 42 Tagen
Trifft dies alles zu, so hat der Betreiber des kleinen Fahrradverleihs Anspruch auf Krankengeld – nach 42 Tagen, rund 30 Euro pro Tag, für maximal 20 Wochen. Ist er länger krank, bekommt er das Krankengeld nicht mehr. Ist er nur 40 Tage krank, hat er es gar nicht erst bekommen.
Wem nützt das Geld?
Welche Selbstständigen profitieren am ehesten von diesem System? Solche, die Arbeit und Wissen in ihr Unternehmen stecken und dabei kaum Fixkosten zu zahlen haben. Jene, die nach 13 Wochen Krankheit wieder ans Werk gehen und Geld verdienen können, ohne dass der Betrieb in der Zwischenzeit zerfallen ist.
Schneller Geld mit Zusatzversicherung
Selbstständige müssen jedoch sechs Wochen krank ausharren, bevor sie Anspruch auf Krankengeld haben – außer sie haben eine Zusatzversicherung. Diese kostet je nach Bemessungsgrundlage zwischen 30 und 145 Euro monatlich. Ausgezahlt werden bei Krankheit täglich zwischen 8,5 und 116 Euro – nach drei Tagen, für maximal 26 Wochen.
Lieber eine private Versicherung?
Wer über die oben genannten Summen seinen Betrieb und seine Existenz abgesichert wissen möchte, sollte eine private Versicherung in Erwägung ziehen – beispielsweise eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Ein Vorteil ist, dass man zwischen verschiedenen Anbietern und Leistungen wählen kann.
Die Höhe der Auszahlung ist Vereinbarungssache
Die Summe, auf die man versichert sein möchte, ist individuell festlegbar. Der Unternehmer muss nicht sechs Wochen auf Krankengeld warten, sondern bezieht es – je nach Vereinbarung – meist früher. Auch endet die Auszahlung nicht nach 20 Wochen, sondern kann ein Jahr oder länger laufen. All das entscheidet der Unternehmer im Vorfeld selbst.
Andererseits sollte darauf geachtet werden, dass der private Anbieter bei schwerer Krankheit des Unternehmers nicht kündigen kann. Außerdem können sich private Versicherer ihre Kunden aussuchen. Ältere und Kranke haben schlechte Karten.
Vergleich mit Arbeitnehmern
Arbeiter und Angestellte haben – je nach Dienstjahren – zwischen sechs und zwölf Wochen Anspruch auf volles Entgelt. Danach beziehen sie vier weitere Wochen halbes Entgelt. Bezahlt wird das vom Unternehmen. Diese Regel ist Teil des Arbeitsrechts.
Zusätzlich gibt es auch das Krankengeld für Arbeitnehmer. Es beträgt zwischen 50 und 60 Prozent des Einkommens und kann bereits nach dem 3. Tag der Krankheit ausbezahlt werden. Solange das Unternehmen volles Entgelt leistet, gibt es kein Krankengeld. Bei halbem Entgelt wird auch das Krankengeld zur Hälfte ausgezahlt. Erst wenn das Unternehmen von der Zahlung entbunden wird, greift das Krankengeld zur Gänze. Diese Regel ist Teil des Sozialversicherungsrechts.
Fazit
Die Arbeitnehmer sind doppelt abgesichert. Selbstständige müssen sich ihr soziales Netz selbst knüpfen. Ob sich eine private Versicherung auszahlt oder nicht, kommt auf die Bedürfnisse des jeweiligen Selbstständigen an. Sich über diese Bedürfnisse im Vorhinein klar zu sein, lohnt sich.
Quellen:
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Krankengeld_fuer_Selbstaendige.html