Zukünftig könnte es zwei Klassen von Insolvenzgläubigern geben
Im Rahmen eines Gesetzespaketes zur Betrugsbekämpfung hat der Nationalrat auch Neuregelungen beschlossen, die das österreichische Insolvenzwesen betreffen. In diesem Zusammenhang gibt es eine Novellierung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) und der Bundesabgabenordnung (BAO).
Finanzverwaltung und Sozialversicherung mit Vorteil
Dabei geht nicht zuletzt darum, dass die zu entrichtende Lohn-, Umsatz- und Kapitalertragsteuer künftig von Anfechtungen nach der Insolvenzordnung ausgenommen wird. Der Kreditschutzverband KSV1870 sieht dieses Vorhaben äußerst kritisch, denn seiner Meinung nach wird mit diesen Änderungen der Ungleichbehandlung von Gläubigern Tür und Tor geöffnet.
Gibt es bald mehr Zoombie-Unternehmen?
Aktuell werden durchschnittlich 57 Prozent aller Insolvenzanträge durch Gläubiger beantragt, davon rund die Hälfte durch die Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträger. Die Praxis zeige, dass durch die Geltendmachung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen beträchtliche Beträge für die Insolvenzmasse lukriert werden, macht der KSV1870 aufmerksam. Von den entsprechenden Rückflüssen profitierten alle Gläubiger gleichermaßen. Für die Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträger, die jetzt bevorzugt behandelt werden, wird das Risiko für einen Ausfall deutlich kleiner und der Druck einen Antrag zu stellen sinkt stark. So können Unternehmen, die eigentlich Pleite sind, nun vermutlich noch länger dahinvegitieren und die Masse ist im KOnkursfall nicht nur kleiner, sondern „normale“ Gläubiger schauen durch die Finger.
Mehr Totalausfälle mangels vorhandener Masse?
Dadurch erwarten die Kreditschützer einen Anstieg der abgewiesenen Insolvenzen mangels Masse. Denn zurzeit reichen bei durchschnittlich knapp 40 Prozent der zahlungsunfähigen Firmen die finanziellen Mittel nicht aus, um ein Verfahren zu eröffnen. Hier sprechen wir von einem Betrag von weniger als 4.000 Euro, der nicht vorhanden ist. In diesen Fällen ist schon jetzt kein professionell abgewickeltes Insolvenzverfahren möglich. Damit können auch keine Quotenzahlungen an die Gläubiger ausgeschüttet werden – der volkswirtschaftliche Schaden wird weiter steigen, warnt der KSV1870.
Quellen: Niederösterreichischer Wirtschaftspressedienst, KSV, Eigenrecherche




