Härtefallfonds – Phase 3: Einreichung bis 31.10.2021 möglich
Die Frist, um in der dritten Phase des Härtefallfonds einen Antrag auf Zuschuss zu erhalten, läuft seit Anfang August und endet mit dem 31.10.2021. Zur Erleichterung sind nun die ganzen Monate zu beantragen und nicht wie davor, immer von Monatsmitte bis zur nächsten Monatsmitte. Daher ist nun der Antrag für die Monate Juli, August und September 2021 möglich. Um einen Antrag stellen zu können, ist es ab jetzt zwingend erforderlich über eine Handy-Signatur verfügen. Nur so ist es möglich, überhaupt zum Antragsformular zu gelangen.
Handysignatur beantragen
Viele haben eine solche schon lange, manche haben einen Mehraufwand damit, wenn die Handysignatur plötzlich nicht mehr auf dem neu erworbenen Handy funktioniert und manche haben noch keine digitale Signatur. Es ist jedoch einfach und in ein paar Tagen erledigt, wenn man die Wartezeit einrechnet, die es braucht, bis man den Zugangscode postalisch erhalten hat. Auf finanzonline einloggen und danach den Anweisungen zur Erlangung einer Handysignatur folgen. In zwei bis drei Tagen sollte der Zugangscode dann in Form eines Schreibens im Briefkasten landen.
Wer Geld aus dem Härtefallfonds bekommt
Im Normalfall all jene, die im Vergleich zum Jahr 2019 mindestens einen Umsatzeinbuße von 50% aufweisen können. Der Antrag ist somit nach dem Einstieg auf der Website der Wirtschaftskammer zum Härtefallfonds mittels Handysignatur zum Beantworten der Fragen bereit. Man sollte seine Steuernummer, seine Sozialversicherungsnummer und die Kontodaten bereithalten.