Energieeffizienz Gesetz für KMU – Risiken & Chancen
Am 07.01.2013 titelte das Wirtschaftsblatt: „Bei KMU größtes Energiespar-Potenzial!“ Hintergrund war die Diskussion zur Energieeffizienz-Richtlinie der EU, die es in Österreich auf gesetzlicher Ebene umzusetzen galt. Es folgte postwendend ein Aufschrei der Wirtschaftstreibenden, gleichmäßig verteilt über alle Parteien und Lobbys.
KMU brauchen keine Audits
2014 sieht die Welt vor allem für KMU ganz anders aus. Laut Energieeffizienzgesetz vom 09. Juli 2014 müssen große Unternehmen (ab 250 Beschäftigten, einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro oder einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro) entweder ein Energiemanagementsystem einführen oder alle vier Jahre ein Energieaudit machen. 99,6% aller österreichischen Unternehmen sind derzeit also nicht betroffen. Aber sie können davon profitieren.
20 Cent pro kWh bei Verfehlung der Ziele
Ist das nun ein typischer österreichischer Kompromiss nach dem Motto wasch mich aber mach mich nicht nass oder steckt etwas anderes dahinter? In der Pflicht stehen zu allererst einmal die Energiedienstleister, egal ob Strom- und Gasversorger oder auch Pellets- und Öllieferanten. Nun muss 40% der Einsparung auf bei den privaten Haushalten erfolgen. 60% der Einsparung müssen also fast zwangläufig die Wirtschaft und der öffentliche Bereich erzielen. Werden diese Ziele verfehlt sind teilweise empfindliche Strafzahlungen von Seiten der Energielieferanten fällig. Die Lieferanten haben deshalb ein großes Interesse, dass die angepeilte Einsparung von 0,6% pro Jahr auch erreicht wird. Aber auch große Unternehmen müssen bei Zielverfehlung Ausgleichszahlungen leisten. KMU sind aber wie gesagt derzeit davon so gut wie nicht betroffen.
Die Rolle der KMU beim Energieeffizienzgesetz
Diese sind zwar per se (noch) nicht verpflichtet ihre Einsparungen zu dokumentieren und melden. Ausgerechnet die Gruppe an Unternehmen, die das absolut größte Energiesparpotential aufweist. Aber hier dokumentierte Einsparungen können die Energiedienstleister sehr wohl in ihre Bilanz nehmen. Wobei es derzeit noch nicht klar ist, wie diese Dokumentation stattfinden kann.
Die Kleinen helfen den Großen
Wir haben also die spannende Situation, dass die KMU den großen Energiedienstleistern bei der Zielerreichung behilflich sein können. Die Verhandlungsposition hat sich also verschoben. Vor allem KMU mit einem hohen Energiebedarf können profitieren, vor allem wenn sie dabei mit ihren Energielieferanten zusammenarbeiten. Einsparungen die bereits realisiert wurden können übrigens rückwirkend bis 2013 angerechnet werden. Die neue PV-Anlage könnte also noch einen Zusatzertrag in Verbindung mit dem Energieeffizienzgesetz.
Was ExpertInnen dazu meinen
Cornelia Daniel: Energiebloggerin, Geschäftsführung dachgold.at
„Das Energieeffizienzgesetz bringt vor allem für Klein- und Mittelunternehmen einen wichtigen Impuls, da manche Maßnahmen vom Energieversorger „belohnt“ werden und so vielleicht schon lange anstehende Investitionen endlich getätigt werden. Bis zu 20ct/kWh soll man für Maßnahmen bekommen, obwohl sich der wahre Marktpreis für die Maßnahmen erst nächstes Jahr entwickeln wird. Meiner Meinung nach wird er unter 10ct/kWh liegen. Leider ist noch vieles unklar, was die Anrechnung betrifft. Sobald das klar ist, werden wir aber auch mit der PV-Einkaufsgemeinschaft TausendundeinDach daran arbeiten, für unsere Kunden ein noch interessanteres Paket zu schnüren, bei dem auch das Energieeffizienzgesetz berücksichtigt ist. Wir haben hier natürlich den Vorteil, die Maßnahmen für die Unternehmen zu bündeln und dem Energieversorger anzubieten.“
DI Dr. Klaus Reisinger, Geschäftsführung Allplan GmbH
Energieversorger müssen erwirken, dass Maßnahmen umgesetzt werden, welche die Energieeffizienz erhöhen. Wenn dies nicht passiert gibt es Strafzahlungen von mindestens 200€/MWh, welche die EVU´s zu leisten haben. Legt man diese Strafzahlung auf jede verkaufte kWh eines Energieträgers um, kann sich im Extremfall eine Verteuerung von 1,2 €/MWh ergeben. Es gibt Energieträger bei denen diese Zahlung eine Preiserhöhung von 20-30% entspricht (!). Demnach wird eine Nachfrage an umgesetzten Einsparprojekten entstehen und wenn Kleine und Mittlere Unternehmen Rechte an solchen Einsparprojekten „besitzen“, können sie diese verkaufen und damit zusätzliche Erlöse erzielen.
Was dahinter steckt
Ganz uneigennützig erfolgt die Einsparung ja dann auch wieder nicht. Kann das Ziel nicht erreicht werden, sind Strafzahlungen fällig und finanzieren kann diese Einsparung eigentlich nur der Kunde – richtig – über höhere Energiepreise. So zumindest wurde das 2013 von Ernst Brandstetter vom Branchenverband Österreichs Energie angekündigt. Ob der Wettbewerb das überhaupt zulässt ist natürlich eine andere Frage. Sehen wir es mal aus volkswirtschaftlicher Sicht positiv und gehen davon aus, dass es den Energielieferanten gelingen wird, die Ziele zu erreichen.