Schnelles Geld für gute Gründungsideen – der Mikrokredit!
Mikrokredite gelten seit vielen Jahren als probates Mittel zur Bekämpfung der Armut, vor allem in den so genannten Ländern der Dritten Welt. 2006 erhielt Muhammad Yunus, der Gründer der größten Mikrokredit-Institution, der Grameen Bank aus Bangladesch, sogar den Friedensnobelpreis.
Anders als in Dritte-Welt-Ländern, wo die gute Idee der Mikrokredite mittlerweile von dubiosen Anbietern missbraucht wird, gibt es für Kreditnehmer hier keine Risiken, da in Österreich das Projekt vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gestützt wird.
Zielgruppe kleine und mittlere Unternehmen in der Startphase
Auf Basis dieser Idee wurde vor einigen Jahren die Idee zum Mikrokredit-Aktion in Österreich geboren, die ab 2010 – auf Initiative des damaligen Sozialministers Huntsdorfer – umgesetzt wurde und sich an kleinere und mittlere Unternehmen in der Startphase richtet, die kaum Zugang zur klassischen Betriebsfinanzierung finden. Der Beginn erfolgte in den Bundesländern Wien und Steiermark. Weil die Testphase höchst erfolgreich war, wurde das Programm auf alle Bundesländer ausgeweitet. Mit der Koordination des Mikrokredit-Projektes wurde vom Sozialministerium die unabhängige (und somit neutrale) Firma ÖSB-Consulting beauftragt, die Finanzierung selbst erfolgt über die Erste Bank bzw. Sparkassen!
Wer kann nun diese Finanzierung in Anspruch nehmen?
Beschäftigungslose oder von Beschäftigungslosigkeit bedrohte Personen, am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen, von Armut betroffene oder bedrohte Personen sowie Menschen mit erschwertem bzw. ausgeschlossenem Zugang zum klassischen Kreditmarkt. Diese können über die (am Ende des Beitrages angeführte Website) das erforderliche Kapital für die Unternehmensgründung beantragen. Einzelpersonen werden bis zu 12.500 Euro, Personengesellschaften bis zu 25.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ein Muss für AntragstellerInnen: Hauptberufliche Selbstständigkeit, ausreichend fachliche und kaufmännische Kenntnisse und eine gut ausgearbeitete Geschäftsidee.
Wer bzw. wann nicht?
Gründer von Kapitalgesellschaften
Geschäftsideen deren Erlös unter der Geringfügigkeit liegt
Personen mit laufendem Insolvenzverfahren
Wenn das Geld für private Zwecke verwendet werden soll (Schuldentilgung, Urlaub …)
Wenn der Hauptwohnsitz nicht in Österreich liegt
Wie kommt man nun zum Mikrokredit?
Nun, die obigen Voraussetzungen müssen vorerst einmal gegeben sein. Dann stellt man einen Antrag über die Webseite. In der Folge wird man rasch und unbürokratisch unterstützt. Zuerst über eine ständige Begleitung durch die Telefonhotline. Sind alle Unterlagen eingereicht werden diese überprüft.
Wenn alles passt werden die Förderungswerber zu einem persönlichen Gespräch mit einer unabhängigen Hearing-Kommission im jeweiligen Bundesland eingeladen, die sich aus Bankfachleuten und ExpertInnen aus der Wirtschaft zusammensetzt. Anschließend wird das Projekt von der Kommission bewertet und das Ergebnis dieser Bewertung dem Antragsteller und der zuständigen Bank mitgeteilt. Letztendlich wird aufgrund der Antragsunterlagen und unter Einbeziehung des Hearing-Ergebnisses über die Kreditvergabe entschieden. Ist diese positiv, dann dauert es noch maximal 2-3 Wochen bis die JungunternehmerInnen mit ihrer finanziellen Unterstützung rechnen können.
Sind die Voraussetzungen gegeben? Dann lohnt sich ein Antrag!
Nähere Informationen – siehe dermikrokredit.at