Kurzmeldung: Registrierungspflicht in den Gesundheitsberufen bleibt ausgesetzt
Wegen der Corona-Pandemie: Registrierungspflicht in den Gesundheitsberufen bleibt bis 31.12.2021 ausgesetzt
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Registrierungspflicht in den Gesundheitsberufen ausgesetzt – deren Aufhebung wurde nun per Gesetz bis 31.12.2021 verlängert. Die AK als zuständige Behörde rät allen Beschäftigten, die noch nicht im Register eingetragen sind, sich dennoch einen Termin zu vereinbaren und sich schon frühzeitig registrieren zu lassen, damit sie ab 1.1.2022 komplikationslos in ihren derzeitigen Berufen weiterarbeiten können.
Laut einer aktuellen Gesetzesänderung dürfen bis 31.12.2021 alle Personen in der Pflege und in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten arbeiten, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Diese berufliche Ausbildung muss durch Zeugnis, Diplom, Abschlussurkunde oder Bescheid nachgewiesen werden. Eine Eintragung ins Gesundheitsberuferegister ist vorübergehend nicht erforderlich.
Mit Jahresende erlischt diese Berechtigung. Ab dann ist für eine weitere Berufsausübung wieder der Eintrag im Gesundheitsberuferegister notwendig. Diese wird seit zwei Jahren von der Arbeiterkammer als zuständige Behörde betreut. Seit 1. Juli 2018 müssen sich alle Beschäftigten der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste verpflichtend in das Register eintragen lassen. Bis Dezember 2020 haben das in Oberösterreich mehr als 33.500 Beschäftigte gemacht. Allen, die noch nicht im Gesundheitsberuferegister eingetragen sind, rät AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, mit der AK Kontakt aufzunehmen: „Wir vergeben jederzeit und nach Voranmeldung Termine zur Registrierung. Nutzen Sie dieses Angebot sobald es Ihnen möglich ist, damit Sie auch ab 1.1.2022 alle Bestimmungen einhalten und ganz normal in Ihrem Beruf weiterarbeiten können.“
Nähere Auskünfte unter Tel. 050/6906 oder per E-Mail an gbr@akooe.at.
Meldung: AK-Oberösterreich