Unternehmer und Unternehmerinnen: 2G in Österreich
Posted On 8. November 2021
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Seit heute, 8.11.2021 gilt die 2G-Pflicht. Wenn Sie demnach als Betreiber und Betreiberin eines (Nacht)Gastronomiebetriebes Gäste bewirten möchten, dürfen Sie das nur mehr, wenn diese einen 2G-Nachweis, geimpft oder genesen, vorweisen können. Genauso gilt das in der Hotellerie in ganz Österreich.
Empfindliche Strafen und verstärkte Kontrollen
Minister Nehammer hat im heutigen Ö1-Mittagsjournal explizit verkündet, dass die Kontrollen zur Einhaltung der 2G Regel verschärft werden. Die Strafen können sich für ein Unternehmen auf bis zu 3.600 belaufen. Genauso gilt die bundesweite 2G Regel für körpernahe Dienstleister:innen, wie Fitnessstudios, Friseure, Masseure und viele mehr.
Veranstalter:innen und Künstler:innen
Sind Sie Veranstalter und Veranstalterin von Angeboten über 25 Personen gilt ebenso die 2G-Regel für Sie.
Theater, Kinos, Varietees, Kabaretts, Konzertsäle und -arenen können dabei aufgeführt werden. Allerdings sind Museen davon ausgenommen.
Eine Impfung mit PCR-Test als Nachweis
Bis 6. 12.2021 ist es möglich, nur eine Impfung und einem gültigen PCR-Test, der ein negatives Ergebnis aufweist, als 2G zu akzeptieren. Die Gültigkeit der Impfzertifikate werden von bisher 12 Monaten auf 9 Monate reduziert.
Da gilt am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz ist weiterhin die 3G-Regel gültig. Hier hat offenbar die Regierung und ihre Verantwortlichen auf die zahlreichen Appelle aus der Gastronomie und Hotellerie Rücksicht genommen. Denn diese Branche hätte wohl große Probleme bekommen, geeignetes Personal mit nur mehr 2G Nachweis zu bekommen.
Generell ist man bei den zuständigen Behörden bestrebt, den Ausbau der PCR-Testkapazitäten zu forcieren,um die Antigentests österreichweit durch PCR-Tests ersetzen zu können.
Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht
FFP2-Maskenpflicht ist wieder für alle Personen gefordert. Somit wird flächendeckend im gesamten Handel, in allen Büchereien und Museen das Tragen der FFP-Maske unumgänglich.
Das Intensivbett – das ist damit gemeint
Wie aktuell bei Punkt Eins heute zu hören war, erklären DGKS Günthör und Univ.-Prof. Dr. Markstaller was überhaupt unter dem Begriff Intensivbett zu verstehen sei. Denn zu ein hochtechnisiertem Bett gehört ein speziell ausgebildetes Personal und die damit zusammenhängende Verfügbarkeit und Belastbarkeit.
Quellen:
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