Geplante Aktivpension – Ein Ausblick spannender für EPU
Viele Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer kennen keinen klaren Schlusspunkt ihres Berufslebens. Anders als Angestellte räumen sie nicht einfach einen Schreibtisch, verabschieden sich aus der Firma und gehen am nächsten Tag in Pension. Ihr Unternehmen ist oft über Jahrzehnte gewachsen, Kundenbeziehungen sind persönlich, Wissen steckt im Kopf, und nicht selten ist der Übergang in den Ruhestand ein längerer Prozess. Genau hier setzt die Diskussion um die Aktivpension an.
Das wird von der Regierung geplant
Die Aktivpension soll ab 2027 das Weiterarbeiten nach Erreichen des Regelpensionsalters attraktiver machen. Kern des Modells ist ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr für aktive Einkünfte. Dieser soll sowohl für unselbständige als auch für selbständige Tätigkeiten gelten. Voraussetzung sind nach bisherigem Stand 40 Versicherungsjahre, bei Frauen zum Start 34 Versicherungsjahre. Damit wird erstmals stärker anerkannt, dass viele Menschen auch nach dem Pensionsantritt noch produktiv tätig sein wollen oder müssen.
Zuverdienst schon jetzt unbegrenzt möglich
Für EPU ist dabei wichtig: Die Aktivpension schafft nicht erst die Möglichkeit, in der Pension weiterzuarbeiten. Bei einer regulären Alterspension ist Zuverdienst schon jetzt unbegrenzt möglich. Wer also das Regelpensionsalter erreicht hat und eine Alterspension bezieht, darf weiterhin selbständig tätig sein, Rechnungen schreiben, Kunden betreuen oder Projekte übernehmen. Die Pensionsversicherungsanstalt hält ausdrücklich fest, dass neben der Alterspension jede Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann und ein Zuverdienst unbegrenzt möglich ist.
Schrittweises zurückfahren wird steuerlich attraktiver
Neu ist vor allem der finanzielle Anreiz. Viele Selbständige haben bisher zwar weitergearbeitet, aber oft mit dem Gefühl, dass sich zusätzlicher Einsatz nach Steuern und Sozialversicherung nur bedingt lohnt. Gerade kleinere Einkommen aus Beratung, Übergabeprojekten, Werkleistungen oder saisonalen Tätigkeiten könnten durch den Freibetrag attraktiver werden. Für EPU eröffnet das die Möglichkeit, den Betrieb nicht abrupt zu schließen, sondern schrittweise zurückzufahren.
Einige Beispiele aus der geplanten Praxis
Das kann in der Praxis viele Formen haben: Ein Handwerker betreut nur noch Stammkunden. Eine Unternehmensberaterin übernimmt keine großen Mandate mehr, bietet aber weiterhin punktuelle Begleitung an. Ein Grafiker arbeitet nur noch für wenige langjährige Auftraggeber. Eine selbständige Trainerin reduziert ihre Seminartätigkeit, bleibt aber für Spezialthemen verfügbar. Für solche Modelle ist die Aktivpension besonders interessant, weil sie nicht auf Vollzeitarbeit zielt, sondern auf einen gleitenden Übergang.
Bei vorzeitiger Penson Zuverdienstgrenze beachten
Vorsicht ist allerdings bei vorzeitigen Pensionen geboten. Wer eine Korridorpension, Schwerarbeitspension, Langzeitversichertenpension oder eine andere vorzeitige Pension bezieht, muss Zuverdienstgrenzen beachten. Für 2026 liegt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro. Wird diese überschritten oder entsteht eine Pflichtversicherung, kann das Auswirkungen auf den Pensionsanspruch haben. Die WKO weist darauf hin, dass bei vorzeitigen Pensionen andere Regeln gelten als bei der normalen Alterspension.
Sinnvollen Übergang in die Pension planen
Für Einzelunternehmer:innen ist die zentrale Frage daher nicht: „Darf ich in der Pension weiterarbeiten?“ Bei regulärer Alterspension lautet die Antwort klar: Ja. Die eigentliche Frage ist: „Wie gestalte ich den Übergang sinnvoll?“ Dazu gehören steuerliche Planung, Sozialversicherung, Gewerbeberechtigung, Kundenkommunikation und die Frage, ob das Unternehmen weitergeführt, übergeben, ruhend gemeldet oder in kleinerem Umfang betrieben wird.
Flexibler Ausstieg als Ziel
Die Aktivpension könnte für viele EPU ein pragmatisches Modell werden: nicht volle Erwerbsarbeit bis ins hohe Alter, sondern ein flexibler Ausstieg mit wirtschaftlichem Nutzen. Sie passt damit zu einer Realität, die in vielen kleinen Betrieben längst besteht. Pension bedeutet für Selbständige oft nicht Stillstand, sondern Neuordnung. Die Aktivpension macht diesen Übergang möglicherweise einfacher, planbarer und finanziell vernünftiger.
Hinweis:
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle Beratung. Gerade bei Pension, Zuverdienst, Sozialversicherung und steuerlichen Fragen hängen die konkreten Folgen stark von der persönlichen Situation ab. Einzelunternehmer:innen sollten daher vor Entscheidungen unbedingt mit der Pensionsversicherungsanstalt, der SVS, der Steuerberatung oder einer zuständigen Beratungsstelle sprechen. Wichtig ist außerdem: Die Aktivpension ist derzeit noch keine endgültig beschlossene gesetzliche Regelung, sondern ein politisch angekündigtes Modell. Details können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Hinweis: Das Titelbild wurde mit Hilfe von KI erzeugt.




