Vorabinformation: Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich. Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.
Geringfügigkeit |
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Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
€ 518,44 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
€ 777,66 |
Höchstbeitragsgrundlage |
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täglich |
€ 202,00 |
monatlich |
€ 6.060,00 |
jährlich für Sonderzahlungen |
€ 12.120,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich |
€ 7.070,00 |
Hinweis: Das hier ist eine Vorschau, gütlig werden die Werte erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
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