Die Nutzung von Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter oder WhatsApp ist alltäglich geworden. Nicht nur Unternehmer nutzen derartige Plattformen für betriebliche Zwecke, sondern auch Arbeitnehmer für private Zwecke. Uneingeschränkt zulässig ist dies nicht. Social-Media-Nutzung am Arbeitsplatz Klare gesetzliche Vorgaben über die […]
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