Site icon unternehmerweb

Gründungsblog Teil 12: Gewerbeanmeldung und was sonst noch zu tun ist.

© 3D Visual: www.corporate-interaction.com

© 3D Visual: www.corporate-interaction.com

Ist das Gründungsdatum gefunden kann die Gewerbeanmeldung getätigt werden.

Worauf Sie bei der Gewerbeanmeldung achten sollten!

Achtung! Sie können frühestens einen Monat vor der Gründungsabsicht Ihr Gewerbe auf der WKO anmelden! Da drückt die WKO auch kein Auge zu und sie werden im Falle einer „zu-früh-Anmeldung“ abgewiesen und müssen zu einem späteren Zeitpunkt wieder kommen. Bitte vergessen Sie nicht darauf folgende Dokumente mitzunehmen: Einen Reisepass, Unterlagen über akademische Grade, falls diese nicht im Reisepass vermerkt sind und den Befähigungsnachweise bei einem gebundenen Gewerbe. Falls Sie nicht oder weniger als fünf Jahre in Österreich wohnhaft sind benötigen Sie eine Strafregisterbescheinigung und einen Niederlassungsnachweis wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger oder Bürgerin sind. Erfolgte bereits eine Eintragung ins Firmenbuch sollte diese Bescheid ebenfalls mitgebracht werden.

Vorläufige Anmeldebestätigung bei der SVA holen

Sind Sie im UGP, dem Unternehmensgründungsprogramm, müssen Sie folgendes beachten: Sie brauchen eine vorläufige Bestätigung der Gewerbeanmeldung, die Sie bei der Gewerbeanmeldung bekommen. Zusätzlich sollten Sie sich möglichst bald eine vorläufige Anmeldebestätigung der SVA besorgen. Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern, wenn Ihnen eine sehr freundliche Dame bei der WKO rät, erst ab dem Gewerbeanmeldungsdatum und dann innerhalb von drei Tagen zur SVA zu gehen. Denn der Unternehmensberater des UGP braucht diese vorläufige Bestätigung ehebaldigst um gemeinsam mit der vorläufigen Gewerbeameldungsbestätigung den Antrag auf Gründungsbeihilfe stellen zu können.

Das heißt also möglichst bald nach der Gewerbeanmeldung zur SVA gehen.

Die SVA – die superschnelle Abwicklung meines Anliegens

Bei der SVA ging es sehr rasch. Gleich am Empfangsschalter wurden die Daten meiner Gewerbeanmeldungsbestätigung der WKO sofort in den Computer eingegeben. Ich erhielt die gewünschte vorläufige Bestätigung und den Hinweis, nach Erhalt des Magistratauszuges diesen an die SVA per E-Mail, Fax, postalisch zu senden oder persönlich vorbeizukommen.

Auf zum Unternehmensstart!

Alle diese Bestätigungen werde ich beim kommenden Termin meinem UGP-Berater geben.

Somit sind die formalen Anforderungen erledigt und es kann quasi losgehen!

First-Day-Business-Party planen, genug Visitenkarten einstecken, auf Xing und Twitter den Unternehmensstart posten und alles was sonst noch ansteht.

 

Weitere Artikel Gründungsblog:

Gründungsblog Teil 11: Netzwerken – viele Kontaktdaten gesammelt – und was nun?

Gründungsblog Teil 10: … Netzwerken und Social Media

Gründungsblog Teil 9: … eh klar, Netzwerken und wie genau?

Gründungsblog Teil 8: Beziehungsvorsorge ist besser als Heilung!

Gründungsblog Teil 7: … wie ich meine KundInnen wirklich kennenlerne und warum das wichtig ist. »

Gründungsblog Teil 6: … mein UGP Berater soll Sparring-Partner sein! Weiterführende Überlegungen. »

Gründungsblog Teil 5: Netzwerken, Zuhören, Beobachten, sich informieren, abwarten… »

Gründungsblog Teil 4: Planumsatzberechnung oder wie ich meinen Stundensatz kalkulieren werde »

Gründungsblog Teil 3: … zur Aufnahme ins UGP, hilfreich und ein wenig widersinnig! »

Gründungsblog Teil 2: … auf zur Unternehmensberatung! »

Gründungsblog Teil 1: … erste Schritte zur Unternehmensgründung »

 

Exit mobile version