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Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 1: Wer wen und was wählt!

Im Frühjahr 2015 findet die nächste Wirtschaftskammerwahl statt. Mehr als 400.000 Mitglieder der Wirtschaftskammer (WKO) sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Doch wen oder was wählen die Mitglieder? Eine Liste, bestimmte Personen, oder gar den Präsidenten der WKO höchstpersönlich?

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Wie ist die WKO organisiert?

  1. der Präsident,
  2. das Präsidium,
  3. das Erweiterte Präsidium,
  4. das Wirtschaftsparlament,
  5. der Kontrollausschusssowie in jeder Sparte
  6. der Spartenobmann,
  7. das Spartenpräsidium und
  8. die Spartenkonferenz

Die WKO ist zehnmal organisiert – einmal im Bund und neunmal in den Ländern. Das heißt: es gibt zehn Präsidenten, zehn Präsidien, und so weiter. Nur den Kontrollausschuss gibt es lediglich in der Bundeskammer.

Was tut die Wirtschaftskammer?

Die WKO ist eine Interessenvertretung – so wie die Arbeiterkammer. Sie vertritt über 400.000 Unternehmen und Unternehmer. Eine ihrer Aufgaben ist es, Einfluss auf die Gesetzgebung auszuüben, um so die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Weitere wesentliche Aufgaben sind die Beratung ihrer Mitglieder und die Schaffung von Serviceeinrichtungen.

Was wird genau gewählt?

Alles. Von der Spartenkonferenz bis zum Präsidenten wird alles gewählt. Die Frage lautet: von wem? Eines vorweg: Weder die Mandate der Spartenkonferenz, noch der Präsident wird direkt gewählt. Am Anfang der WKO-Wahl steht zwar die Urwahl an, bei der alle Mitglieder berechtigt sind, ihre Stimme abzugeben – gewählt werden jedoch Vertreter, bzw. Mandate der Fachorganisationen. Diese Fachorganisationen gliedern sich zumeist in Fachgruppen (in den Landeskammern) und Fachverbänden (in der Bundeskammer).

Was sind Sparten und Fachorganisationen?

Die WKO ist in sieben Sparten gegliedert.

Diese Sparten sind in Fachorganisationen unterteilt – diese in Fachgruppen (Landeskammer) und Fachverbände (Bundeskammer). Zwei Ausnahmen gibt es: In der Sparte „Gewerbe und Handwerk“ heißen die Fachorganisationen Landesinnungen bzw. Bundesinnungen – und in der „Sparte“ Handel heißen sie Landesgremien bzw. Bundesgremien. Der Unterschied liegt bloß in der Bezeichnung.

Es gibt das Landesgremium des Energiehandels, das Landesgremium des Lebensmittelhandels, das Landesgremium der Tabaktrafikanten – und alle 20 Landesgremien zusammen, bilden die Sparte „Handel“. Jede Sparte hat verschieden viele Fachorganisationen. Die Sparte „Bank und Versicherung“ hat sieben, die Sparte „Gewerbe und Handwerk“ hat 29.

Jedes Unternehmen ist Mitglied in der Landeskammer (zumeist Fachgruppe) UND in der Bundeskammer (zumeist Fachverband). Angenommen in Wien gäbe es das Landesgremium der Tabaktrafikanten nicht (mehr), so würde das gleichartige Bundesgremium die Interessen der Wiener Tabaktrafikanten übernehmen.

Warum so kompliziert?

Die Wirtschaftskammer hat viele verschiedene Interessen zu berücksichtigen. Die Interessen der Dachdecker, der Gastronomie, der Elektrohändler, der Banken. Diese und fast 120 weitere gilt es unter einen Hut zu bringen. Aus diesem Grund wählt der Gastronom seine Vertreter – aus deren Kreis wiederum Vertreter erkoren werden. Dieser Aufbau zieht sich wie eine Pyramide bis nach ganz oben. An der Spitze der Wirtschaftskammer stehen neun Präsidenten der Landeskammern und ein Präsident der Bundeskammer. Letzterer ist derzeit Christoph Leitl, welcher als oberster Stein der Pyramide selbst den untersten Eckstein nicht aus den Augen verlieren darf.

Ausblick

In diesem Artikel wurde erläutert, wie die Wirtschaftskammer organisiert ist und warum sie es so ist; welche sieben Sparten es gibt – und dass diese Sparten in zahlreiche Fachorganisationen unterteilt sind. Die Fachorganisationen wählen ihre Vertreter für die Landes- und die Bundeskammer. Wie das geschieht, inwiefern die Anzahl der zu entsendenden Mandate von der Anzahl der Mitglieder in der jeweiligen Fachorganisation abhängt – und wie daraus die Spartenvertreter und die Spartenkonferenz hervorgehen, wird im nächsten Artikel erklärt.

 

Weitere Artikel aus unserer Serie zum Wirtschaftskammerwahlrecht

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 8: Frau Leitz will kandidieren. » (erschienen am 19.11.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 7 : Herr Huber will kandidieren » (erscheinen am 14.11.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 6: Wer hat, dem wird gegeben! Ein Kommentar von Benjamin Kloiber. » (erschienen am 23.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 5: Frau Löscher geht wählen » (erschienen am 17.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 4: Undemokratisch und mehrheitssichernd?  » (erschienen am 09.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 3: So wird der WKO-Präsident bestimmt! » (erschienen am 03.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 2: Warum die Stimme eines Bankiers 85-mal mehr als die eines Gärtnereibereibers zählt! » (erschienen am 27.08.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 1: Wer wen und was wählt! » (erschienen am 20.08.2014)

 

Quellen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007962

https://www.wko.at/Content.Node/wir/wie/Wahlkataloge.pdf

http://wko.at/wahl/wahl2010/wahlkundmachung_w.pdf

https://www.wko.at/Content.Node/wir/oe/Die_Wirtschaftskammern_Oesterreichs_-_Unsere_Strukturen_.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftskammer_%C3%96sterreich

 

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