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Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 8: Frau Leitz will kandidieren.

Frau Leitz hat einen Plan: Die Berufsfotografin aus Vorarlberg will bei der Wirtschaftskammerwahl 2015 mit einer eigenen Liste antreten. Wie geht Frau Leitz nun vor?

© visual: www.corporate-interaction.com

 

Alleine oder im Team?

Frau Leitz hat Freunde, die ebenfalls Fotografen mit Gewerbeschein sind. Bei ihnen fragt sie nach, ob sie zusammen mit ihr kandidieren wollen. 4 der Freunde halten das für eine tolle Idee und stimmen zu.

 

Informationen einholen

Frau Leitz und ihr Team erfüllen alle Voraussetzungen für das passive Wahlrecht und können somit bei der Wirtschaftskammerwahl kandidieren. Zu Beginn informieren sie sich in der Wahlkundmachung über ihre Fachgruppe. Besonders wichtig ist die Anzahl der Mitglieder. Die Fachgruppe von Frau Leitz hat knapp über 100 Mitglieder. Das ist wichtig für die Unterstützungserklärungen, die das Team um Frau Leitz ihrem Wahlvorschlag beilegen muss.

 

Unterstützungserklärungen

Bei einer Anzahl von bis zu 25 Wahlberechtigten – 1 Unterstützungserklärung

von 26 bis zu 100 Wahlberechtigten – 2 Unterstützungserklärungen

von 101 bis zu 200 Wahlberechtigten – 3 Unterstützungserklärungen

von 201 bis zu 300 Wahlberechtigten – 4 Unterstützungserklärungen

von 301 bis zu 400 Wahlberechtigten – 5 Unterstützungserklärungen

von 401 bis zu 500 Wahlberechtigten – 6 Unterstützungserklärungen

von 501 bis zu 600 Wahlberechtigten– 7 Unterstützungserklärungen

von 601 bis zu 700 Wahlberechtigten – 8 Unterstützungserklärungen

von 701 bis zu 800 Wahlberechtigten – 9 Unterstützungserklärungen

über 800 Wahlberechtigten 10 – Unterstützungserklärungen

 

Da die Fachgruppe der Berufsfotografen in Vorarlberg mehr als 101 und weniger als 200 Mitglieder hat, müssen die Kandidaten in spe 3 Unterstützungserklärungen sammeln. Haben sie diese beisammen, können sie ihren Wahlvorschlag bei der Hauptwahlkommission schriftlich einreichen.

 

Wahlvorschlag einreichen

Die nötigen Formulare sind auf der Homepage der Wirtschaftskammer zu finden. Was hat Frau Leitz weiter zu beachten? Der Name des Wahlvorschlags muss von den anderen eindeutig zu unterscheiden sein. Die Gruppe wählt zu Ehren ihrer Gründerin den Namen „Liste Leitz“. Nun prüft die Hauptwahlkommission, ob der Wahlvorschlag in Ordnung ist. Da die Unterstützungserklärungen ausreichend sind, und kein Kandidat der „Liste Leitz“ auch noch auf einem anderen Wahlvorschlag steht, kann Frau Leitz im Februar zur Wirtschaftskammerwahl antreten.

 

Die Chancen stehen gut!

Da bis zur Wirtschaftskammerwahl noch einige Wochen Zeit sind, malt sich Frau Leitz ihre Chancen aus, ein Mandat zu erlangen. Dafür wirft sie einen Blick auf die Ergebnisse der letzten Wahl. Damals haben nur zwei Wählergruppen kandidiert: Die Vorarlberger Wirtschaft (ÖWB) hat mit 12 Stimmen sechs Mandate geholt – und die Grüne Wirtschaft mit 7 Stimmen vier Mandate. „Wie ist das möglich?“, fragt sich Frau Leitz. Die Antwort sieht sie Sekunden später: Von 115 Wahlberechtigten haben gerade einmal 19 ihre Stimme abgegeben.

 

So oder so ähnlich sieht es in vielen Fachgruppen aus. Die Wahlbeteiligung ist teils desaströs niedrig. Das führt nicht nur dazu, dass eine Wählerstimme umso mehr wiegt, sondern die bloße Kandidatur, mehr als die halbe Miete sein kann. Frau Leitz blickt optimistisch auf die kommende Wirtschaftskammerwahl.

 

Weitere Artikel aus unserer Serie zum Wirtschaftskammerwahlrecht

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 8: Frau Leitz will kandidieren. » (erschienen am 19.11.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 7 : Herr Huber will kandidieren » (erscheinen am 14.11.2014) » (erschienen am 14.11.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 6: Wer hat, dem wird gegeben! Ein Kommentar von Benjamin Kloiber. » (erschienen am 23.09.2014)

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Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 4: Undemokratisch und mehrheitssichernd?  » (erschienen am 09.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 3: So wird der WKO-Präsident bestimmt! » (erschienen am 03.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 2: Warum die Stimme eines Bankiers 85-mal mehr als die eines Gärtnereibereibers zählt! » (erschienen am 27.08.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 1: Wer wen und was wählt! » (erschienen am 20.08.2014)

 

 

Quellen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007962

https://www.wko.at/Content.Node/wir/wie/Formulare_fuer_die_Wirtschaftskammerwahlen_2015.html

 

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