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Personal – das kommt steuerlich auf Sie zu

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In einem früheren Artikel über Personalkosten haben wir schon erklärt, welche Schritte zu tun sind, wenn Sie Ihren ersten Mitarbeiter einstellen.

Nun geht es an die Kosten. Mitarbeiter kosten Geld.  Neben deren Bruttogehalt tragen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen noch zusätzlich eine Reihe von Lohnnebenkosten.

Wie setzen sich die Lohnebenkosten zusammen?

Den größten Teil der Lohnnebenkosten macht der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung aus, zusätzlich fallen Beiträge an das Finanzamt, an die Stadt- bzw. Gemeindekasse und die Mitarbeitervorsorgekasse an.

Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung

Dieser berechnet sich vom Bruttobezug und enthält:

Für das Jahr 2017 beträgt er:

Welche Beiträge müssen Unternehmer an das Finanzamt liefern?

Welcher Beiträge müssen Unternehmer an die Stadt- bzw. Gemeindekasse liefern?

Die Kommunalsteuer bzw. die Gemeindeabgabe ist in der Höhe von 3% vom monatlichen Bruttobezug zu berechnen. Sie wird ausschließlich vom Dienstgeber getragen.

Dienstgeber und Dienstgeberinnen haben für ihre Mitarbeiter einen Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse in der Höhe von 1,53% vom Bruttobezug zu leisten.

In Wien kommt noch die Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien (U-Bahnsteuer) hinzu.

Diese Abgabe müssen alle Dienstgeber, die in Wien mindestens einen Dienstnehmer beschäftigen, abführen.

Als in Wien beschäftigt gilt ein Dienstnehmer, wenn sein Beschäftigungsort in Wien liegt.

Die Dienstgeberabgabe beträgt für bestehende Dienstverhältnisse grundsätzlich € 2,- pro Dienst­nehmer pro angefangene Arbeitswoche. Es gibt verschiedene Befreiungen, die zu beachten sind.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten insgesamt?

Die Lohnnebenkosten (ohne DZ), die vom Dienstgeber getragen werden, betragen insgesamt im Jahr 2017:

Gibt es bezüglich Lohnnebenkosten Erleichterungen oder Ausnahmen?

Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen für:

Bei der Anstellung eines Mitarbeiters müssen Sie rechtliche Auflagen erfüllen:

Beschäftigungsbonus

Seit 01. Juli 2017 gibt es den sogenannten Beschäftigungsbonus. Für zusätzlich eingestellte Mitarbeiter werden unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnnebenkosten für 3 Jahre zu 50 % refundiert. Abgewickelt wird diese Förderung durch die Bundesförderstelle AWS.  Für den Beschäftigungsbonus werden 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die Lohnnebenkosten sind normal zu entrichten. Ausgezahlt wird die Förderung (50 % der in der Richtlinie angeführten, bezahlten Lohnnebenkosten) jeweils 12 Monate nach Aufnahme des zusätzlichen Mitarbeiters. Die förderbaren Lohnnebenkosten sind mit der Jahres-ASVG-Höchstbeitragsgrundlage begrenzt. Das Arbeitsausmaß muss mindestens 38,5 Stunden pro Woche betragen. Teilzeitbeschäftige können auch gefördert werden, allerdings muss hier die Summe der Teilzeitbeschäftigungen mindestens 38,5 Stunden betragen. Geringfügig Beschäftigte sind grundsätzlich nicht förderungsfähig.

 

 

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