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Die Steuertermine bis Ende 2019

Wir befinden uns in der zweiten Jahreshälfte 2019. Einige Steuertermine gibt es in den nächsten 6 Monaten für Unternehmer und Unternehmerinnen unbedingt zu beachten. Welche dies sind, erfahren Sie hier:

Juli

Für die Unternehmer, die die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich zu melden haben, sind diese für Mai bis zum 15. Juli zu melden und zu zahlen. Dasselbe gilt für die Lohnabgaben Juni.

August

Im August betrifft dies die Umsatzsteuervoranmeldung Juni (Monatsmelder sowie Quartalsmelder), sowie die Lohnabgaben Juli.

Weiters sind folgende Vorauszahlungen fällig:

Da der 15. August Maria Himmelfahrt und damit ein Feiertag ist, sind alle Abgaben  erst bis spätestens 16.08 zu entrichten. Bis zum 31.8. ist die Pflichtversicherung (SVA) fällig.

September

Dieser Monat bringt einiges mit sich:

Da der 15. September ein Sonntag ist, sind die Umsatzsteuervoranmeldung für Juli und die Lohnabgaben für August bis Montag, 16.9. fällig.

Weiters sind noch bestimmte Fristen zu beachten:

Bis 30.9. àVerpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 für Kapitalgesellschaften beim Firmenbuchgericht. Das gilt auch für die GmbH & Co KG.

Bis 30.9. àAntrag auf Vorsteuerrückerstattung (EU) ausländischer Vorsteuern für das Steuerjahr 2018

Bis 30.9.àHerabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2019 für Einkommen- und Körperschaftsteuer

Oktober

Neben den Fälligkeiten der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung August sowie der Lohnabgaben September bis zum 15. Oktober gibt es noch zu beachten, dass ab 1. Oktober der Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlungen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 2018 startet.

Bis 31.10. ist der Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides zu stellen.

November

Mit 15.11.ist die Umsatzsteuervoranmeldung für September bzw. das 3. Quartal fällig  sowie die Lohnabgaben für Oktober. Weiters die Vorauszahlungen für:

Bis zum 30.11. ist auch die Pflichtversicherung SVA fällig.

Dezember

Im Dezember gibt es nicht nur wegen Weihnachten viel zu tun. Bis 16.12. sind die Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober und die Lohnabgaben für November abzuführen.  Ebenso wichtig:

Bis 31.12. àSchriftliche Meldung an die Krankenkasse betreffend  Wechsel der Zahlungsweise (zwischen monatlich oder jährlich) der Mitarbeitervorsorgekasse-Beiträge für geringfügig Beschäftigte

Bis 31.12. àDie Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2014 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab.

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