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Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 7 : Herr Huber will kandidieren

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Herr Huber hat einen Plan: Der Spediteur aus Niederösterreich will bei der Wirtschaftskammerwahl 2015 antreten. Auf welchem Wahlvorschlag er stehen will oder kann, weiß er noch nicht. Wie geht Herr Huber nun vor?

Darf Herr Huber kandidieren?

Wer bei der WKO-Wahl antreten möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Es darf kein Insolvenzverfahren laufen. Nur aktive WKO-Mitglieder sind wählbar. Anders wie bei den Nationalratswahlen dürfen auch Ausländer kandidieren. Aber nicht alle. Passives Wahlrecht genießen Staatsbürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und solche, in deren Ländern auch Österreicher wählbar sind.

Wie kann Huber GmbH kandidieren?

Juristische Personen (AG und GmbH) dürfen EINEM Geschäftsführer, Prokuristen, Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglied das Einverständnis zur Kandidatur geben.

Wirtschaftsbund (ÖWB)

Da der ÖWB die mit Abstand größte Fraktion ist, ist es dort am schwersten, einen aussichtsreichen Listenplatz zu ergattern. Wem das nicht abschreckt, kann sich beim Obmann oder der Obfrau seines Bundeslandes nach seinen Möglichkeiten erkundigen, für den ÖWB anzutreten. Eine Mitgliedschaft ist – bis auf wenige Ausnahmen – eine Voraussetzung.

Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband (SWV)

Um auf dem Wahlvorschlag des SWV zu landen, meldet man sich am besten beim SWV seiner Fachgruppe. In den meisten Fachgruppen gibt es Ansprechpartner. Gibt es keine, kann man den SWV der Sparte in der jeweiligen Landesorganisation kontaktieren. Eine Mitgliedschaft ist keine zwingende Voraussetzung, allerdings ausdrücklich erwünscht.

Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RfW)

Wer für den RfW antreten will, kann den Obmann oder die Obfrau des jeweiligen Bundeslandes kontaktieren. Ein Gespräch soll klären, ob die Positionen übereinstimmen. Es ist nicht nötig, Mitglied des RfW zu sein, um auf seiner Liste zu kandidieren. Auch Unabhängige sind willkommen.

Grüne Wirtschaft

„Kandidiere mit uns in deiner Fachgruppe und setz dich für deine Interessen ein.“ So offen wirbt die Grüne Wirtschaft um Kandidaten für die kommende Wirtschaftskammerwahl. Sie stellt auf ihrer Homepage alle nötigen Formulare zur Verfügung. Diese muss man ausfüllen an die Grüne Wirtschaft senden.

Unternehmerisches Österreich (UNOS)

„Kandidieren Sie für UNOS bei der Wirtschaftskammerwahl 2015!“ Eine klare Aufforderung. Unter der Bezeichnung UNOS treten die NEOS erstmals zur Wirtschaftskammerwahl an. Sie brauchen nicht nur Wähler, sondern auch Kandidaten. Wer auf den Wahlvorschlag der UNOS möchte, kann sich direkt über die Homepage dafür bewerben. Kontaktdaten, Bundesland, Sparte und Fachgruppe angeben, eine Rechenaufgabe lösen – und auf „Absenden“ klicken.

Kleine Wählergruppen brauchen Kandidaten

Während die Grüne Wirtschaft und UNOS öffentlich zum Kandidieren einladen und ungefragt zeigen, wie es geht, kommt man bei den anderen Fraktionen nicht herum, sich selbst Informationen und den weiteren Verlauf zu kümmern. Warum ist das so? Wer bei Wirtschaftskammerwahl Erfolg haben will, muss in möglichst vielen Fachgruppen antreten. In einer Fachgruppe mit tausenden von Mitgliedern können durchaus vier oder fünf Listen kandidieren. Aber in einer Fachgruppe mit gerade mal hundert Mitgliedern? Da ist es sogar schwer überhaupt einen Kandidaten zu finden. Und für kleine Wählergruppen umso mehr. Für sie geht es nicht nur um jede Stimme, sondern auch um jeden Kandidaten.

 

Weitere Artikel aus unserer Serie zum Wirtschaftskammerwahlrecht

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 8: Frau Leitz will kandidieren. » (erschienen am 19.11.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 7 : Herr Huber will kandidieren » (erscheinen am 14.11.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 6: Wer hat, dem wird gegeben! Ein Kommentar von Benjamin Kloiber. » (erschienen am 23.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 5: Frau Löscher geht wählen » (erschienen am 17.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 4: Undemokratisch und mehrheitssichernd?  » (erschienen am 09.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 3: So wird der WKO-Präsident bestimmt! » (erschienen am 03.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 2: Warum die Stimme eines Bankiers 85-mal mehr als die eines Gärtnereibereibers zählt! » (erschienen am 27.08.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 1: Wer wen und was wählt! » (erschienen am 20.08.2014)

 

 

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