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Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 4: Undemokratisch oder einfach mehrheitssichernd?

© Visual: www.corporate-interaction.com

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Fritz Strobl, Präsident des SWV Wien, nennt das WKO-Wahlrecht undemokratisch, mehrheitsfördernd und mehrheitssichernd. Auch Volker Plass, Bundessprecher der Grünen Wirtschaft, kritisiert die Wahlordnung der WKO. Doch sind die Vorwürfe berechtigt?

Was ist die Wahlordnung?

Ende Juni wurde die Wahlordnung für die WKO-Wahl 2015 vom Wirtschaftsparlament der Bundeskammer mit den Stimmen des ÖWB und dem RfW beschlossen. Die Wahlordnung regelt unter anderem die Anzahl der zu vergebenen Mandate pro Fachorganisation und Sparte. Dafür ausschlaggebend sind laut WKO-Gesetz die Anzahl der Mitglieder einer Sparte/Fachorganisation sowie deren wirtschaftliche Bedeutung. Einen offiziellen Schlüssel zur Berechnung gibt es aber nicht.

Sind die Wahlen der Fachgruppen undemokratisch und mehrheitssichernd?

Nein. Der Stimmenanteil jeder Wählergruppe entspricht ihrem Anteil an Mandaten. Wer zumindest 5% der Stimmen bekommt, erhält auf jeden Fall ein Mandat. Bei den Nationalratswahlen liegt die Hürde nur geringfügig tiefer, bei 4%.

Und die Besetzung der Spartenvertretung und Spartenkonferenz?

2010 waren im Burgenland in der Sparte „Information und Consulting“ 2358 Unternehmer zur Wahl ihrer jeweiligen Fachgruppe aufgerufen. 1.056 WKO-Mitglieder gaben eine gültige Stimme ab, davon entfielen 702 auf den ÖWB. Das entspricht einem Stimmenanteil von 66,5%. In der Spartenvertretung und in der Spartenkonferenz hält der ÖWB jedoch eine Mehrheit von 80% bzw. 84%.

Was ist der Grund für die Überrepräsentation des ÖWB?

In den Fachgruppen stellen sich nicht nur etablierte Wählergruppen – wie der ÖWB und der SWV – der Wahl, sondern auch unabhängige Listen. Selbst wenn diese in ihrer Fachgruppe erfolgreich sind, haben sie keine Chance auf ein Mandat in der Spartenvertretung und der Spartenkonferenz. Wählergruppen können sich aber vereinigen und gemeinsam in die Spartenvertretung und Spartenkonferenz einziehen. Kleine Listen hoffen so auf eine Vertretung, große auf mehr Mandate.

Es fallen jedoch nicht nur unabhängige Listen durch den Rost, es trifft auch vermeintlich etablierte Wählerlisten, wie die Grüne Wirtschaft und den RfW. Zurück zum Beispiel der Sparte „Information und Consulting“ im Burgenland: In den Fachgruppen erreichten die Grüne Wirtschaft und der RfW jeweils rund 80 Stimmen und vier Mandate. Zu wenige, um in die Spartenvertretung und Spartenkonferenz einzuziehen.

Der ÖWB tritt in fast jeder Fachgruppe an, teils nur gegen einen Kontrahenten. Während der ÖWB also in beinahe allen Fachgruppen Mandate sammelt, ergattern die übrigen Wählergruppen nur sporadisch welche.

Ist die Spartenordnung undemokratisch und mehrheitssichernd?

Die sieben Sparten unterscheiden sich hinsichtlich der Anzahl ihrer Mitglieder und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung. Demnach stellen sie auch verschieden viele Mandatare. Aber nach welchem Schema funktioniert das?

Die Anzahl der zu vergebenen Mandate wird vom Wirtschaftsparlament der Bundeskammer beschlossen. Jede Sparte muss ausreichend vertreten sein. Berücksichtigt werden die Anzahl der Mitglieder und die wirtschaftliche Bedeutung einer Sparte. Es gibt jedoch keinen Automatismus oder einen offiziellen Bewertungsschlüssel. Die Sparte „Information und Consulting“ verzeichnet seit 2005 einen großen Zuwachs an Mitgliedern; dennoch entsendet diese Sparte 2015 genauso viele Mandatare wie vor zehn Jahren. Denn 2005 wurden die zu vergebenen Mandate zum letzten Mal angepasst.

Tatsache ist aber auch: Die Wahlordnung wurde vom Wirtschaftsparlament beschlossen – für 2015 ebenso wie für 2005. Nur der SWV und die Grüne Wirtschaft haben dagegen votiert.

Fazit:

Die Wahlordnung ist demokratisch beschlossen und daher nicht undemokratisch. Kleine Wählergruppen, die zwar in drei oder vier Fachgruppen stark abschneiden, bleiben dennoch oft ohne Mandat in der Spartenvertretung oder der Spartenkonferenz. Daher ist das Wahlrecht in der Praxis mehrheitssichernd und mehrheitsfördernd. Das Wahlrecht bevorzugt Wählergruppen, die in jeder Fachgruppe gut aufgestellt sind – und das ist bis dato ausschließlich der Österreichische Wirtschaftsbund.

 

Weitere Artikel aus unserer Serie zum Wirtschaftskammerwahlrecht

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 8: Frau Leitz will kandidieren. » (erschienen am 19.11.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 7 : Herr Huber will kandidieren » (erscheinen am 14.11.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 6: Wer hat, dem wird gegeben! Ein Kommentar von Benjamin Kloiber. » (erschienen am 23.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 5: Frau Löscher geht wählen » (erschienen am 17.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 4: Undemokratisch und mehrheitssichernd?  » (erschienen am 09.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 3: So wird der WKO-Präsident bestimmt! » (erschienen am 03.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 2: Warum die Stimme eines Bankiers 85-mal mehr als die eines Gärtnereibereibers zählt! » (erschienen am 27.08.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 1: Wer wen und was wählt! » (erschienen am 20.08.2014)

 

Quellen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007962

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140626_OTS0209/swv-strobl-wirtschaftskammer-wahlordnung-ist-undemokratisch-intransparent-und-epu-feindlich

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140626_OTS0253/wirtschaftsparlament-novelle-der-wahlordnung-fuer-wirtschaftskammerwahl-2015-mehrheitlich-beschlossen

 

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