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Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 3: So wird der WKO-Präsident bestimmt!

Wie werden die Spartenvertretung und die Spartenkonferenz besetzt?

© Bild. www.corporate-interaction.com

Nachdem die Mandate in den Fachgruppen verteilt sind, können alle Wählergruppen (ÖWB, SWV,…) – die in ihrer Sparte zumindest ein Mandat erreicht haben – einen Besetzungsvorschlag für die Spartenvertretung und die Spartenkonferenz einreichen.

Die Verteilung der Mandate erfolgt nicht auf Grundlage der abgegebenen Stimmen bei der Urwahl, sondern die Mandate der Fachgruppen werden zur Berechnung herangezogen. Ein Beispiel: Nachdem im Burgenland in der Sparte „Information und Consulting“ die Vertreter der Fachgruppen gewählt sind, reichen drei Wählergruppen (ÖWB, SWV und RfW) einen Besetzungsvorschlag für die Spartenvertretung und die Spartenkonferenz der Landeskammer ein. Sie haben zuvor in den Fachgruppen 75 Mandate errungen. Diese 75 Mandate entsprechen nun 100% der abgegeben gültigen Stimmen. Zu vergeben sind in der Spartenvertretung aber nur 5 Mandate – in der Spartenkonferenz 13. Da der ÖWB in den Fachgruppen 56 der 75 Mandate (fast 75%) geholt hat, stellt er 4 der 5 Spartenvertreter und 11 der 13 Mitglieder der Spartenkonferenz. Der RfW – welcher 4 der 75 Mandate (5%) geholt hat – geht leer aus.

Außerdem gilt: Erringt eine Wählergruppe in den Fachgruppen zumindest 7,5% der Mandate, erhält sie auch ein Mandat in der Spartenvertretung und der Spartenkonferenz.

Und in der Bundeskammer?

Die Spartenvertreter und die Spartenkonferenz werden in der Bundeskammer ähnlich besetzt wie in den Landeskammern. Es entsprechen nun die Mandate aller Fachgruppen einer Sparte in allen Bundesländern 100% der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Besetzung erfolgt nach demselben Schema.

Außerdem gilt: Erringt eine Wählergruppe in den Fachgruppen zumindest 5% der Mandate, erhält sie auch ein Mandat in der Spartenvertretung und der Spartenkonferenz.

Was ist mit dem Fachverband?

Auch hier gilt: Wer ausreichend Mandate in den (zum Fachverband passenden) Fachgruppen holt, ist vertreten. Erreicht eine Wählergruppe zumindest 5% der Mandate in den Fachgruppen, erhält sich ein Mandat im Fachverband.

Was ist das Wirtschaftsparlament?

Wie die anderen Organe, gibt es auch das Wirtschaftsparlament zehnmal. In der Bundeskammer und in den neun Landeskammern. Es besteht aus dem Präsidium und den Spartenvertretern. Im Wirtschaftsparlament der Bundeskammer sind zudem die neun Präsidenten der Landeskammern vertreten.

Außerdem gilt: Besetzt zum Beispiel die Grüne Wirtschaft 5% der Mandate im Wirtschaftsparlament, stellt nach der Urwahl jedoch 10% aller Vertreter in den Fachgruppen, so darf sie so viele Mandate entsenden, bis das Missverhältnis beglichen ist.

Was entscheidet das Wirtschaftsparlament?

Es entscheidet über „grundsätzliche Angelegenheiten“ der Landes- oder Bundekammer. Das Wirtschaftsparlament der Bundeskammer erlässt zudem die Wahlordnung und regelt, welcher Fachorganisation die WKO-Mitglieder angehören.

Was ist das (erweiterte) Präsidium?

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und seinen zwei Stellvertretern. Außerdem ist es möglich, Mitglieder zu „kooptieren“. Das Präsidium kann einstimmig beschließen, zwei WKO-Mitglieder aufzunehmen, die auch stimmberechtigt wären.

Dem erweiterten Präsidium gehören noch die Spartenobmänner an. Wieder gilt: Ist eine Wählergruppe im erweiterten Präsidium – in Anbetracht der Urwahl – unterrepräsentiert, darf sie zusätzliche Mitglieder entsenden. Auch wer bei der Urwahl mindestens 5% der Stimmen erhält, ist jedenfalls mit einem Mitglied vertreten.

Was sind die Aufgaben des (erweiterten) Präsidiums?

Dem erweiterten Präsidium obliegt die „strategische Führung“ der Landes- oder Bundeskammer. Es entscheidet über Gebühren und Schiedsgerichte. Das erweiterte Präsidium der Bundeskammer legt außerdem die Spartenordnung fest.

Das Präsidium entscheidet über „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ – das Wirtschaftsparlament über „grundsätzliche Angelegenheiten“. Der Unterschied zwischen besonderer und grundsätzlicher Angelegenheiten ist im Wirtschaftskammergesetz nicht erläutert.

Wie wird der WKO-Präsident bestimmt?

Die zehn Präsidenten und ihre Stellvertreter werden vom jeweiligen Wirtschaftsparlament gewählt. Wählbar ist jedes wahlberechtigte Mitglied der WKO. Auch Ausländer, sofern im Gegenzug österreichische Unternehmer im betreffenden Land kandidieren dürfen. Diese Regel gilt für sämtliche Organe der WKO. Theoretisch könnte der Präsident also Chilene sein.

Was macht der WKO-Präsident?

Der Präsident leitet die Landes- oder Bundeskammer. Er überwacht die Geschäftsordnung und er unterschreibt und vollzieht die Beschlüsse der Organe der Landes- oder Bundeskammer. Vor allem aber ist der Präsident der Bundeskammer das Gesicht und die Stimme der WKO.

Ausblick: Von den Fachorganisationen bis zum WKO-Präsidenten der Bundeskammer: Nach drei Artikeln ist nun klar, wie die WKO organisiert ist, welche Aufgaben die einzelnen Organe erfüllen und wie sie gewählt werden. Der nächste Artikel geht dem Vorwurf nach, das WKO-Wahlrecht sei „undemokratisch“ und „mehrheitssichernd“.

 

Weitere Artikel aus unserer Serie zum Wirtschaftskammerwahlrecht

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 8: Frau Leitz will kandidieren. » (erschienen am 19.11.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 7 : Herr Huber will kandidieren » (erscheinen am 14.11.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 6: Wer hat, dem wird gegeben! Ein Kommentar von Benjamin Kloiber. » (erschienen am 23.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 5: Frau Löscher geht wählen » (erschienen am 17.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 4: Undemokratisch und mehrheitssichernd?  » (erschienen am 09.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 3: So wird der WKO-Präsident bestimmt! » (erschienen am 03.09.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 2: Warum die Stimme eines Bankiers 85-mal mehr als die eines Gärtnereibereibers zählt! » (erschienen am 27.08.2014)

Das Wirtschaftskammerwahlrecht – Folge 1: Wer wen und was wählt! » (erschienen am 20.08.2014)

 

Quellen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007962

http://wko.at/wahl2010/Kandidaten.aspx?showcase=2&kammerid=1&meine=0

 

 

 

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