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NEOS kritisieren EU-Richtlinie für Kündigung durch Arbeitgeber

Den Unternehmen in Österreich steht eine weitere Verbürokratisierung ihrer geschäftlichen Tätigkeit bevor. Dieses Mal geht es um das Ende von Arbeitsverhältnissen in Folge einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Verantwortung für dieses Mehr an Bürokratie trägt in diesem Fall eine EU-Richtlinie, die in Österreich gesetzlich umgesetzt werden muss. So sieht das zumindest Gerald Loacker, Wirtschaftssprecher der  NEOS. Vor kurzem passierte die geplante Gesetzesänderung den Sozialausschuss des Nationalrates, der Beschluss erfolgt in der nächsten Plenarsitzung.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Begründung verlangen

Konkret sieht die Gesetzesänderung vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig in bestimmten Fällen schriftlich vom Arbeitgeber eine schriftliche Begründung für ihre Kündigung verlangen können. „Eine Kündigung durch den Arbeitgeber war bisher grundsätzlich nicht zu begründen. Das ändert sich jetzt“, kritisiert der NEOS-Nationalratsabgeordnete Gerald Loacker. Die gesetzliche Regelung gelte für alle Unternehmen in der Privatwirtschaft, unabhängig von ihrer Größe und der Anzahl der Beschäftigten.

Regelung erfordert Voraussetzung

Die kommende Regelung schränke zwar die Voraussetzungen ein, unter welchen binnen fünf Arbeitstagen ab Zugang der Kündigung eine schriftliche Begründung verlangt werden kann. So müsse der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin behaupten, dass die Kündigung erfolgte, weil er oder sie zustehende Rechte geltend gemacht habe. „Das ist die gesetzliche Theorie. In der Praxis ist so eine Behauptung schnell aufgestellt und es wird sich erst im Nachhinein herausstellen, ob sie korrekt war oder nicht“, meint Loacker. Folglich dürfte es zukünftig sehr viele eingeforderte schriftliche Begründungen geben. Arbeitgeber ihrerseits müssen übrigens auch binnen fünf Arbeitstagen nach dem Vorliegen der Forderung die schriftliche Begründung für die Kündigung übermitteln.

Loacker warnt davor, dass mit dieser weiteren Verbürokratisierung für die Unternehmen bestimmte Fallstricke verbunden seien. Man sollte sich auf keinen Fall in eine Rechtfertigungsspirale begeben und aufpassen, was man zu Papier bringe. „Mit einer ungeschickten Begründung kann sich ein Arbeitgeber neue Probleme schaffen. Daher ist hier Vorsicht geboten und im Zweifel ist beispielsweise schlicht auf ‚betriebliche Gründe‘ zu verweisen“, rät Loacker.

Quellen:

www.parlament.gv.at

www.neos.eu

Niederösterreichischer Wirtschaftspresssedienst

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