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Sozialversicherung für neue Selbstständige

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Wie schaut es aus mit der Sozialversicherung für neue Selbstständige? Über die Höhe der Pflichtbeiträge und die Grenze, ab wann man diese zahlen muss.

 Was ist ein neuer Selbstständiger?

Kurz: Jemand, der selbstständig Einkünfte erzielt und keinen Gewerbeschein hat. 1997 wurden jene erwerbstätigen Personen, die bisher nicht vom Sozialversicherungsgesetz erfasst waren, zu neuen Selbstständigen erklärt. Sie sind nicht im Arbeitsrecht erwähnt und haben keine Interessenvertretung. Ihre Zahl wird auf rund 40.000 geschätzt.

Wer zählt konkret zu den neuen Selbstständigen?

Personen, die selbstständig aber keine Mitglieder der Wirtschaftskammer sind. Darunter fallen Autoren, Journalisten, Psychotherapeuten, selbstständige Pfleger und viele weitere. Neue Selbstständige verwenden vorrangig eigene Betriebsmittel. Auch Gesellschafter von Personengesellschaften können darunter fallen, wenn sie nicht nach dem ASVG pflichtversichert sind.

Neue Selbstständige sind pflichtversichert

Ab dem Tag ihrer selbstständigen Tätigkeit bis zum Tag der Beendigung derselben sind neue Selbstständige pflichtversichert. Es besteht eine Meldepflicht von Seiten des Selbstständigen. Kommt er dieser binnen eines Monats nicht nach, ist ein Zuschlag auf den ursprünglichen Beitrag möglich.

Wie hoch sind die Beiträge?

Die Beiträge sind in den letzten Jahren gestiegen. 2011 lagen die monatlichen Beiträge zwischen 110 und 1.300 Euro. Die Bemessungsgrundlage war mindestens 375 und höchstens 4.900 Euro. Der Beitragssatz lag bei 26,88% der Beitragsgrundlage. 2014 beträgt dieser Beitragssatz 27,88%. Die Beiträge liegen zwischen 120 und 1.470 Euro. Die Bemessungsgrundlage liegt zwischen knapp 400 und 5.285 Euro im Monat.

Unter der Bemessungsgrundlage: keine Sozialabgaben

Wer unter der jährlichen Bemessungsgrundlage liegt, muss keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Es gibt jedoch zwei Untergrenzen. Wer ausschließlich als neuer Selbstständiger tätig ist, für den gilt eine jährliche Freibetragsgrenze von 6.450 Euro. Wer zusätzliche Einkünfte hat, für den gilt eine Grenze von rund 4.750 Euro im Jahr. Bezieher von Pension, Wochengeld, Karenzgeld oder Kinderbetreuungsgeld müssen die untere Grenze beachten. Wer mehr einnimmt, ist beitragspflichtig.

Gibt es Ausnahmen?

Bloß eine – und die wird im Laufe der Zeit zunehmend irrelevant. Personen, die am 1. Jänner 1998 bereits 55 Jahre oder älter waren und als neue Selbstständige werken, sind nicht versicherungspflichtig.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Seit 2009 können neue Selbstständige, wenn sie wollen, in die Arbeitslosenversicherung einbezogen werden. Die monatliche Beitragshöhe kann gewählt werden: 80, 160 oder 240 Euro zahlt der Versicherte. Je nachdem, welchen monatlichen Beitrag man einzahlt, staffelt sich auch das tägliche Arbeitslosengeld. 21, 33 oder 46 Euro können bezogen werden. Für freie Selbstständige gilt, dass sie bei endgültiger Einstellung ihrer Tätigkeit Anspruch auf das Arbeitslosengeld haben.

Wer bereits Pension bezieht oder im pensionsfähigen Alter ist, kann die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige nicht in Anspruch nehmen. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes hängt vom Alter und von der Versicherungszeit ab. Die Anspruchsdauer liegt zwischen 20 und 52 Wochen. Wer in den letzten 15 Jahren neun davon versichert war und über 50 Jahre alt ist, kann das Arbeitslosengeld bis zu 52 Wochen beziehen.

Resümee

Die Fragen, die sich zur Sozialversicherung stellen, sind also: Bin ich neuer Selbstständiger? Liegen meine Einkünfte über der Freibetragsgrenze? Möchte ich die Arbeitslosenversicherung?

 

Quellen:

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Sozialversicherung/Sozialversicherung-fuer-selbststaendig-Erwerbstaetige/Neue_Selbstaendige.html

http://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/freiedienstnehmerinnen/beschaeftigungsformen/Bin_ich_neuer_Selbststaendiger.html

http://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/content/contentWindow?contentid=10007.683844&action=2

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070007.html#Versicherung

http://derstandard.at/1322531502332/EPU-Sozialversicherung-bedraengt-Neue-Selbststaendige

http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=239&paid=2

http://www.szabo.at/fileadmin/Szabo-Daten/Downloads/Tools_Stb/GSVG_2011_neue_Selbst%C3%A4ndige.pdf

http://www.szabo.at/fileadmin/Szabo-Daten/Downloads/Tools_Stb/GSVG_2014_Neue_Selbststaendige.PDF

http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/content/contentWindow?contentid=10007.713911&action=2

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Sozialversicherung/Arbeitslosenversicherung/Anspruchsdauer_und_Hoehe_des_Arbeitslosengeldes.html

 

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