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Wien: Ab 8.11.2021 Stufe 2 im Corona Stufenplan

© Bild: Orna Wachman from Pixabay

Da ab 08.11.2021 bundeseinheitliche Regelungen gelten, sind die Inhalte diese Artikels nicht mehr aktuell.

Einen Überblick über die neuen Regelungen erhalten Sie hier.

Wie die Wiener Wirtschaftskammer aktuell am 4.11.2021 aussendet, tritt die Stufe 2 im Corona-Stufenplan ab 8.11. in Kraft, sofern die Intensivbettenbelegung in den Spitälern die 20% nicht überschreitet. Sollte das bis dahin passieren, tritt Stufe 2 (bei 20 % Belegung( und Stufe 3 (bei 25 % Belegung) gleichzeitig in Kraft. Was das bedeutet, wird hier laut der Ankündigung der WKO erläutert.

Nachtgastronomie und ähnliche Settings, Veranstaltungen

In der Nachtgastronomie und ähnliche Settings und bei Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmer:innen ohne zugewiesene Sitzplätze gilt die 2G Regel (Geimpft/Genesen), wenn Stufe 2 in Kraft tritt. Ebenso bei Inkrafttreten der Stufe 2 müssen Arbeitnehmer:innen in der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmer:innen, mit nicht ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen wie bei Hochzeiten, Geburtstagsfesten- oder sonstige Feste müssen einen 2G-Nachweis erbringen. Wenn diese Arbeitnehmer:innen diesen 2G-Nachweis nicht erbringen können sind sie verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen und einen negativen PCR-Test vorweisen.

Somit sind Antigentests zur Eigenanwendung und Nachweise über neutralisierende Antikörper nicht mehr für 3G gültig. Zudem fällt der Zuttrittstest vor Ort weg.

Tritt die Stufe 3 bei einer Intensivbettenbelegung (400 Betten) ein, so gilt nur mehr Geimpft/Genesen/PCR-Test.

Bei weiterem Anstieg der Auslassungen in den Intensivstationen werden weitere Maßnahmen und in Stufen erfolgen. Die Details dazu werden noch ausgearbeitet. Vermutlich wird die 2G Regel für die Gastronomie, Events und Zusammenkünfte ab 25 Personen schlagend. Am Arbeitsplatz wird dann die 2,5G Regel erfolgen.

Die nächste Stufe und einer 30 %igen Intensivbettenbelegung soll es Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte geben.

Diese Ausführungen können sich bis zum Vorliegen der öffentlichen Verordnung noch Änderungen ergeben. Näheres dazu unter wko.at/corona.

 

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