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Pressemitteilung: Lockerung der Corona Maßnahmen

© Bild: Surprising_Shots from Pixabay

Die Bundesregierung hat Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen in Aussicht gestellt. Bis zum Vorliegen der Verordnung können sich aber noch Änderungen ergeben und es kann sein, dass in Wien zusätzliche Regeln in Kraft treten. Daher werden folgend die Eckpunkte des Öffnungsplans, die ab dem 5. Februar 2022, den 12. Februar 2022 und dem 19. Februar 2022 gelten sollen, beschrieben.

Das soll ab 5. Februar 2022 gelten.

Ab 5. Februar wird die Sperrstunde von bisher 22:00 auf 24:00 Uhr erweitert. Zudem wird es eine  Erhöhung der Veranstaltungskapazität von 25 auf 50 Personen bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze geben. Bei Veranstaltungen gilt dann voraussichtlich nur mehr 2G und eine FFP2-Maske.

Ab dem 12. Februar wir voraussichtlich das gelten.

Ab dann soll die 2G-Verpflichtung im Handel aufgehoben werden. Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt jedoch weiterhin aufrecht.

Und das gilt voraussichtlich ab dem 19. Februar

Die 3G Regel tritt wieder in Gastronomie und Tourismus, statt der bestehenden 2G-Regel in Kraft. Das bedeutet, dass ein PCR Test, der für die Dauer von 48h gültig ist, vorliegen muss. Bei Nichtverfügbarkeit eines solchen gilt auch ein Antigentest, der jedoch nur 24h gültig ist. Dabei ist zu beachten, dass dies in der Form nur für diesen Bereich gilt.
Bei Veranstaltungen ist die 3G-Regel inklusive einer FFP2-Maske gefordert.
Unter anderem hält sie der Corona-Infopoint der Wirtschaftskammern auf den jeweils aktuellen Stand.

Quelle: WK Wien

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