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Home-Office

Österreich oder besser gesagt die ganze Welt wurde ausgebremst. Das Corona Virus (COVID-19) trifft uns wie ein Schlag ins Gesicht. Um die Ausbreitung zu verlangsamen und Risikogruppen zu schützen, wurden viele Maßnahmen von der Bundesregierung gesetzt. Vor allem Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen müssen geschützt werden. Aktuell gibt es vier Gründe das Haus zu verlassen:

  1. Arbeit, wenn möglich nur noch Home-Office
  2. Besorgungen des täglichen Lebens (Ab KW 14 oder 15 gibt es Maskenpflicht in Supermärkten)
  3. Helfen
  4. Bewegung (alleine oder mit MitbewohnerInnen)

Nicht alle österreichischen Unternehmen sind ad-hoc bereit auf Home-Office umzustellen. Auch wenn die Tätigkeiten von zu Hause erledigt werden können, haben sich viele nicht auf eine solche Situation vorbereitet.

Diese Umstellung kann jedoch auch eine Chance für die künftige Tätigkeitsgestaltung sein. Jetzt kann gezeigt werden, welche Branchen für eine Digitalisierung geeignet und gewappnet sind und welche Unternehmen die Fähigkeit haben vernetzt zu arbeiten.

Neben den technischen Anforderungen gilt es auch den rechtlichen Rahmen zu beachten. Die Interessensvertretungen bieten für UnternehmerInnen zahlreiche Hilfestellungen auf Webseiten, in FAQ’s und über Hotlines.

Kurze Zusammenfassung

  1. Home-Office einseitig vom Unternehmen anordenbar?

Nein. Die Arbeit von Zuhause muss zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen ausdrücklich vereinbart werden.

  1. Home-Office Anordnung durch Versetzungsklausel möglich?

Die Anordnung durch ArbeitgeberInnen ist möglich, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag bereits enthalten ist, oder sich darin eine Versetzungsklausel findet. Durch diese Klausel kann einseitig eine Versetzung an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Arbeitsort ausgesprochen werden. ArbeitgeberInnen haben die anfallenden Kosten (z.B. für Internet, Handy) zu tragen.

  1. Home-Office während angeordneter Quarantäne?

Sind MitarbeiterInnen in häuslicher Quarantäne ohne krank zu sein, kann einvernehmlich Teleworking vereinbart werden. Generell gilt: Nur wenn ArbeitnehmerInnen arbeitsfähig sind, also nicht krank. Sie befinden sich als Krankheitsverdächtige oder Ansteckungsverdächtige in Quarantäne (§ 7 Epidemiegesetz).

  1. Sonderregelung für Auszubildende?

Sofern Home-Office Tätigkeiten mit dem Ausbildungsgegenstand zu vereinbaren sind, kann Teleworking sinnvoll sein. Es bedarf jedoch auch hier einer schriftlichen Vereinbarung. Bei Minderjährigen müssen Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis geben. In der Vereinbarung werden Einzelheiten über erforderliche Sachmittel und allfälliger Kosten geregelt. In vielen Bereichen (z.B. Produktion) kommt das Arbeiten im Home-Office jedoch nicht in Betracht.

  1. Verhalten bei Rückkehr von MitarbeiterInnen aus betroffenen Gebieten?

Wenn Sie sich Sorgen über eine Ansteckung anderer MitarbeiterInnen machen, kann eine Dienstfreistellung ausgesprochen werden. Bei einer Dienstfreistellung muss das Entgelt fortgezahlt werden. Einigen Sie sich lieber auf eine Telearbeit-/Home-Office Vereinbarung. So können die ArbeitnehmerInnen in dieser Zeit weiterhin von zu Hause arbeiten, sofern sie nicht erkrankt sind.

Kontrolle ist gut, Regeln sind besser

Vorgaben sollten klar kommunizieren werden um einen reibungslosen Ablauf im Home-Office sicher zu stellen. Eine Guideline könnte folgende Punkte enthalten:

Kommunikation: Ist ein Face2Face-Gespräch nicht möglich, gibt es viele Alternativen. Digitale Kanäle zur Kommunikation (z.B. E-Mail, Skype/Slack, TeamViewer, Trello und Telefon) bieten sich an.

Teamwork: Vernetztes Arbeiten ist eine Herausforderung für Teams. Regelmäßige Online-Meetings und Reports helfen up-to-date zu bleiben, Aufgaben zu delegieren und zu besprechen.

Zeiterfassung

Die Arbeitgeber-Aufzeichnungs- und Auskunftspflicht besteht auch jetzt. Bei gleitender Arbeitszeit sind die Aufzeichnungen von ArbeitnehmerInnen zu führen. Arbeitszeit ist auch im Home-Office von Freizeit klar zu trennen. Stellen Sie klare Regeln für die Erreichbarkeit auf. Ratsam sind Überschneidungen aller MitarbeiterInnen.

Reports: Wie sollen Reports und Auswertungen aufgebaut sein. Welche Informationen sind für Sie als UnternehmerInnen essentiell um die Situation bestmöglich beurteilen zu können? In welchen Intervallen möchten Sie auf den neuesten Stand gebracht werden?

Krankmeldung/Urlaubsanträge

Regeln Sie das Vorgehen bei Meldungen und Anträgen. Wer muss über welchen Kanal informiert werden? Was geschieht im Falle eines positiven COVID-19 Tests?

Die aktuelle Situation läd nicht zum Reisen ein bzw. macht es ohnehin unmöglich. Die Gefahr ist groß, dass alle Urlaub nehmen wollen, wenn Normalität einkehrt. Sprechen Sie Ihre MitarbeiterInnen offen an, ob Sie ihren Urlaub zum Wohle des Unternehmens auch in dieser Zeit verkonsumieren können.

Erkenntnis nach mehr als 2 Wochen im Home Office

Haben Sie Geduld mit denjenigen, die sich nicht so schnell an neue Situationen gewöhnen. Haben Sie generell Geduld.

Communication is key! Formulieren Sie Ihre Ziele klar und deutlich, am besten Mehrmals.

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Externer Zugriff

Byod

Kommunikationstools

Zeitaufzeichnungssoftware

Trello – Projektmanagement Tool

KPI – Key Performance Indicator

Achtung Augen

 

Quellen:

https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html

https://www.youtube.com/watch?v=P6I7yFEqGfA

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/Coronavirus—Häufig-gestellte-Fragen—Maßnahmen-in-Oesterreich.html

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