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Der erste Mitarbeiter

© 3D-Rendering: www.corporate-interaction.com

Es gibt EPU, die denken bereits nach kurzer Zeit daran. Andere nie. Wieder andere EPU verbringen Jahre im Geschäftsleben, bevor sie vor dieser Entscheidung stehen. Es geht um die Einstellung des ersten Mitarbeiters.

Ein Mitarbeiter muss sich lohnen

Am Beginn der Entscheidung stehen harte Zahlen. Die Einstellung eines ersten Mitarbeiters macht nur Sinn, wenn ausreichend Geld und Arbeit vorhanden sind. Reichen die Einkünfte als EPU nur knapp für den eigenen Lebensunterhalt, ist ein Mitarbeiter nur leistbar, wenn dieser helfen kann, die Einkünfte entsprechend zu erhöhen. Ein Mitarbeiter ist nicht nur ein Zeichen des Wachstums, er sollte auch durch seine Arbeit in der Lage sein, weiteres Wachstum zu bewirken und zu katalysieren.

Förderungen nutzen

Für die Anstellung des ersten Mitarbeiters gibt es Förderungen. Durch die Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter werden 25 Prozent des Bruttolohns für ein Jahr gefördert.

Auch das AMS fördert die Anstellung des ersten Mitarbeiters: Für ein Jahr wird ein Viertel des Bruttogehalts gefördert.

Ein weiteres Förderprogramm gibt es in Oberösterreich: Das Land Oberösterreich fördert in den ersten 3 Monaten sowie in den Monaten 10 bis 12 des neuen Beschäftigungsverhältnisses ergänzend zur AMS-Förderung das Bruttoentgelt in der Höhe von 50 Prozent der entstehenden Bruttolohnkosten.

Die erste Stellenanzeige

Je exakter das gewünschte Leistungsprofil angegeben ist, desto mehr geeignete Personen werden auf die Stellenausschreibung reagieren. Dasselbe gilt für die dargestellten Leistungen des Unternehmers an seinen ersten Mitarbeiter. Begriffe wie „teamorientiert“, „reisefreudig“, „flexibel“ gehören mittlerweile zum Standard einer Stellenausschreibung und führen in Bewerbungsgesprächen auch zu standardisierten Antworten. Mit etwas Originalität können auch etwas originellere Bewerber angelockt werden.

Wichtig ist bei Stellenausschreibungen, alle Regeln einzuhalten. Auf jeden Fall muss in Stellenanzeigen das gesetzlich vorgeschriebene Mindestgehalt angegeben werden. Auch müssen sie dem Gleichbehandlungsgebot entsprechen. In Stellenausschreibungen sollten Frauen nicht nur mitgemeint, sondern auch angesprochen werden.

Vollzeit, Teilzeit oder Geringfügigkeit

Der erste Mitarbeiter ist in vielen Fällen kein Vollzeitmitarbeiter. Die Gründe liegen auf der Hand: Die meisten Unternehmer suchen erstmal eine Entlastung. Man merkt, dass die Tage immer mehr mit Arbeit verbracht werden und auch an den Wochenenden zu viel zu tun ist. Die meisten wünschen sich an diesem Punkt kleine Aufgaben im Umfang von 10 bis 20 Stunden abzugeben. Wichtig ist, bereits vor der Stellenausschreibung eine Vorstellung davon zu haben, wie das Arbeitsverhältnis aussehen soll, wie lange die Wochenarbeitszeit sein soll und welche Aufgaben vom ersten Mitarbeiter erfüllt werden sollen.

Wachstum statt Verwaltung

EPU ist auch, aber nicht bloß, eine Bezeichnung für Ein-Personen-Unternehmen. Mit dem Dasein als EPU geht ein Abschnitt des Berufslebens einher, das einmalig ist. Viele wollen EPU bleiben und einen überschaubaren Kundenstamm mit ganzer Energie betreuen. Für andere Unternehmer ist die Zeit als EPU nur die erste Station. Sie wollen wachsen. Sie wollen mehr und größere Kunden betreuen. In diesen Fällen ist es wichtig, dass Unternehmer ihren ersten Mitarbeiter von Beginn an mit den richtigen Aufgaben betrauen. Viele Aufgaben eines EPU sind zwar unerlässlich aber für das Wachstum des Geschäfts nicht ausschlaggebend. Genau diese Aufgaben gilt es abzugeben, um Zeit und Platz für ein weiteres Wachsen des Geschäfts zu schaffen.

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