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Wo liegt der Ort der Umsatzsteuerpflicht bei Webinaren?

Webinare also Onlineseminare wurden auch dank der Maßnahmen zur Coronakrise immer beliebter. Für Anbieter solcher Seminare stellt sich nun die Frage, in welchem Land die erbrachte Leistung im Sinne der Umsatzsteuer zu versteuern ist. In der letzten Anapssung  der Umsatzsteuerrichtlinien zum 01.01.2022 hat das Finanzministerium nun seine geänderte Rechtsmeinung dargelegt:

Was ist Unterricht?

Unterricht – im weitesten Sinne – ist das planmäßige, aus dem Gesamtleben ausgegliederte, regelmäßige Lehren. Der Unterricht beschränkt sich im Gegensatz zur Lehre in der Regel nicht auf die Darbietung der Lehrinhalte, sondern bezieht auch die Sorge um deren Aneignung durch den Lernenden und die Erfolgskontrolle mit ein. Auch Unterrichtserteilung durch Fernschulen oder durch einen Lehrer über das Internet oder ein elektronisches Netzwerk (Webinar/Webseminare) stellt eine unterrichtende Tätigkeit im Sinne desUmsatzsteuergesetzes dar. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das zur Erreichung des Lehrziels notwendige Wissen durch schriftliche Unterlagen (Broschüren usw.) oder im Wege des Internets übermittelt wird.

Wo sind Webseminare steuerbar?

Bei Webseminaren bestimmt sich der Leistungsort nach dem Leistungsempfänger. Bis 31.12.2021 ist dies bei kostenpflichtigen Webinaren an Nichtunternehmer, also private Teilnehmer:innen der Ort, an dem der Lehrer ansässig ist, sofern dieser nicht nachweislich seine Dienste von einem anderen Ort aus erbringt.

Vermutungsregel – seit 1.1.2022 gilt:

Der Leistungsort für die Umsätze an die Nichtunternehmer, also private Teilnehmer:innen, liegt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Teilnehmers. Für die Bestimmung des Leistungsortes gilt eine entsprechende Vermutungsregelung. Verwendet der Nichtunternehmer z. B. eine deutsche IP-Adresse und tätigt die Zahlung über ein deutsches Bankkonto, besteht die Vermutung, dass der Nichtunternehmer in Deutschland wohnt bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und der Leistungsort somit in Deutschland liegt. Die Besteuerung dieses Umsatzes richtet sich daher nach deutschem Recht.

Um eine umsatzsteuerliche Registrierung in anderen Mitgliedstaaten zu vermeiden, kann sich der österreichische Seminaranbieter in Österreich zum EU-OSS registrieren und dort die Umsatzsteuer für die in anderen Mitgliedstaaten erbrachten Leistungen an die Nichtunternehmer erklären.

Der Leistungsort für die Umsätze an Unternehmer liegt am jeweiligen Empfängerort.

Alle Angaben sind wie immer ohne gewähr, Stand ist der Jänner 2022. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterin oder den Steuerberater Ihres Vertrauens.

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