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Bauleistungen: Wie haften Auftraggeber für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben

Wird die Erbringung von Bauleistungen von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen ganz oder teilweise weitergegeben, so tritt entsprechend dem AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz eine Haftungsregel ein. Der Definition der Bauleistung liegt dabei das Umsatzsteuergesetz zugrunde.

Die Haftungsregelung lautet:

Die oben genannte Haftung entfällt unter bestimmten Voraussetzungen:

Zur Abklärung weiterer Detailfragen, wie z. B. was unter den Begriff Bauleistungen fällt oder welche Voraussetzungen für die Aufnahme auf die HFU-Gesamtliste gegeben sein müssen, empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch Ihre Steuerberater:in.

Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr.

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