Site icon unternehmerweb

Auftakt: Kapitel 2 des Regierungsprogramms: Wirtschaft & Finanzen 2020-2024

© Elias. Sch. by pixabay

Auf 16 Seiten wird das zukünftige Regierungsprogramm zum Themenkreis Wirtschaft und Finanzen angekündigt. Ein erster Blick genügt, um festzustellen, welche Handschrift dieses Kapitel trägt. Die ÖVP und vor allem der Wirtschaftsbund und die Wirtschaftskammer haben viele ihrer Punkte untergebracht.

 Steuern & Abgaben

Am Anfang geht es um das Steuerthema. Das beginnt mit dem Thema Steuerentlastung, führt über die Ökosoziale Steuerreform, über eine Strukturreform des Steuerrechts über eine Entlastung der Wirtschaft bis hin zu Verwaltungsvereinfachungen und dem internationalen Steuerbetrug.

Unkonkrete Ökosoziale Steuerreform

Doch so konkret formuliert wie bei den Steuerentlastungen, so offen ist die Ökosoziale Steuerreform. Da gibt es eine einheitliche Flugticketabgabe für alle Flugdistanzen, bei der Langstreckenflüge interessanterweise billiger werden. Dem Tanktourismus wird entschieden der Kampf angesagt. Dass Diesel in Österreich unterdurchschnittlich besteuert ist und dadurch erst der Tanktourismus entsteht, diese Tatsache wir nicht einmal erwähnt. Das Transportgewerbe wird es weiterhin freuen.

Pendlerpauschale

Das heiße Eisen Pendlerpauschale, das derzeit vor allem Besserverdienern nützt, wird mit genau einem Satz erwähnt. Ökologischer muss es werden, über das Wie ist nichts zu finden. Letztlich bleibt der Eindruck, dass es nicht so wichtig ist die Wirtschaft schnell und nachhaltig zu ökologisieren. Hoffen wir, dass sich das zukünftig nicht als Wettbewerbsnachteil auswirkt.

Steuerentlastung

Hier ist das Programm exakt und konkret. Die drei niedrigsten Einkommensteuertarife werden von 25% auf 20%, 35% auf 30% und 42% auf 40% gesenkt. Der Gewinnfreibetrag wird auf 100.000 Euro ausgeweitet. Schön und gut für die KMU, die besser verdienen.

Die Steuerberaterin Mag. Gudrun Fercher-Grüner meint dazu: „Geld, das in den Wirtschaftskreislauf geflossen ist, fehlt künftig. Unternehmer*innen müssen ja derzeit, um den Gewinnfreibetrag zu bekommen, ab einem Gewinn von jährlichen 30.000 Euro, neue Wirtschaftsgüter oder spezielle Wertpapiere kaufen. Wenn sich die Grenze für das Investitionserfordernis nun nach oben verschiebt, fehlen 70.000 Euro an Investitionen pro potenziell gewinntragendem Betrieb.“

Viele Maßnahmen für die Wirtschaft

Die Körperschaftssteuer wird auf 21% gesenkt. Es soll auch eine KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen geben. Ebenfalls soll ein Gewinnrücktrag für Ein- nahmen- und Ausgabenrechner analog zur Lösung für Künstlerinnen und Künstler eingeführt werden. Und es ist eine Abgabenentlastung für Gewinnbeteiligungen für Mitarbeiter*innen vorgesehen.

Speziell für KMU sind einige Maßnahmen vorgesehen. Diese betrachten wir im nächsten Teil dieser Serie.

 

Weitere Artikel aus dieser Serie:

Auftakt: Kapitel 2 des Regierungsprogramms: Wirtschaft & Finanzen 2020-2024 – Teil 1

EPU & KMU: Kapitel 2 Wirtschaft & Finanzen des Regierungsprogramms 2020-2024 – Teil 2

 

 

 

 

 

Exit mobile version