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Angleichung der Kündigungsfristen Arbeiter und Angestellte

Nachdem die Angleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter an jene der Angestellten zuerst per 1.1., dann per 1.7.2021 in Kraft treten sollten, sind sie nun per 1.10. in Kraft getreten.

Ausnahmen sind nur für Branchen mit überwiegenden Saisonbetrieben vorgesehen (z.B. Tourismusbetriebe und Baugewerbe). Für Arbeitgeber ergeben sich je nach Auflösungsart unterschiedliche Kosten. Es gelten u.a. folgende neuen Regelungen:

Für Kündigungen nach dem 30.09.2021:

Ab 1.10 gelten auch bei Arbeitern folgende Kündigungsfristen:

Eine Vereinbarung zusätzlicher Kündigungstermine, wie bei Angestellten durchaus üblich, nämlich jene zum 15. und Letzten eines Kalendermonats, ist möglich.

Quelle: WKÖ – weitere Details finden Sie u.a. hier:
http://bit.ly/angleichung_kuendigungsrecht_wkoe

und hier:
https://bit.ly/ggrue_tax_wko_kuendigungsfristen

Für Fragen wenden Sie sich am besten an Ihre Steuerberater:in.

 

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