Site icon unternehmerweb

Verkauf über Onlineplattformen: Meldepflicht ans Finanzamt

Konsumgesellschaften trifft Internet und seither sind auf das Verkaufen spezialiserte Onlineplattformen, also Willhaben, eBay & CO hoch im Kurs. Hier werden Waren und Dienstleistungen angeboten. Und Vermietungen sind möglich. Bisher war es für die Finanz schwer, Kenntnis über Anbieter, Art und Umfang von deren Aktivitäten zu erlagen. Doch seit Jänner 2023 ist alles anders.

Im Zuge des mit 1.1.2023 in Kraft getretenen „Digitalen Plattformen-Meldepflichtgesetzes“ (DPMG) mussten sich meldepflichtige Plattformbetreiber registrieren. Damit haben diese der Finanzbehörde bis Ende Jänner des Folgejahres personenbezogene Daten und Transaktionen ihrer Anbieter zu melden. Das heißt in der Praxis für das Jahr 2023 muss das bis spätesten Ende 2024 durch die Plattformbetreiber geschehen.

Dadurch erlangt das Finanzamt sehr leicht Kenntnis über die Umsätze der Anbieter und kann in der Folge nicht versteuerte Einkünfte leichter aufdecken. Einer Meldepflicht durch den Plattformbetreiber unterliegen folgende Transaktionen:

Verkauf von körperlichen Waren

Der Meldepflicht unterliegt ausschließlich der Verkauf von körperlichen Waren. Der Verkauf von unkörperlichen Waren, wie zum Beispiel Musikdateien oder E-Books, ist hingegen nicht von der Meldepflicht betroffen.

Vermietung und Verpachtung von Immobilien

Ebenfalls umfasst die Meldepflicht Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen wie Wohnungen, Gewerbeimmobilien oder Ferienimmobilien.

Vermietung von Verkehrsmitteln

Eine Meldepflicht besteht zudem für die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel wie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, die der Beförderung von Personen oder Gütern dienen.

Erbringung von Dienstleistungen

Ebenfalls betroffen von der Meldepflicht sind persönlich erbrachte Dienstleistungen durch natürliche Personen, die über Plattformen angeboten und abgewickelt werden.

Das sind die Ausnahmen

Das Gesetz sieht diverse Ausnahmen für Plattformbetreiber vor, wenn beispielsweise das Geschäftsmodell der Plattform ohne meldepflichtige Anbieter konzipiert ist. Zudem müssen Kleinstanbieter nicht gemeldet werden. Unter Kleinstanbieter fallen alle mit weniger als 30 Transaktionen und einem Umsatz von weniger als 2.000 Euro.

Exit mobile version