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Gastbeitrag: Franz Schmid – Crowdfunding etabliert sich in Österreich

© 3D-Rendering: www.corporate-interaction.com

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Als Gründer hat man es nicht einfach. Es gilt, an so viele Dinge zu denken, die wichtig sind, um für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit zu sorgen. Besonders die Finanzierung der Idee ist hier der Flaschenhals – ohne fremde Mittel geht es meist einfach nicht. Banken lassen junge Unternehmer jedoch häufig im Regen stehen. Glücklicherweise ist mittlerweile auch in Österreich das sogenannte Crowdfunding angekommen, mit dem Existenzgründer für das notwendige Finanzpolster sorgen können.

So funktioniert Crowdfunding

Über eine Crowdfunding-Plattform wird das Projekt der Community vorgelegt, die anschließend entscheiden können, ob sie investieren möchten. Bevor es jedoch an den Pitch geht, ist eine Prüfung durch die Administratoren notwendig. Es reicht also nicht, nur eine gute Idee zu haben – auch hier ist ein guter und vor allem logischer Businessplan notwendig. Hat man es jedoch durch die Prüfung geschafft, geht es daran, die Investoren zu überzeugen. Wichtig dabei:
•    Ein guter Titel – kann die Headline nicht überzeugen, wird das Projekt gar nicht erst näher begutachtet.
•    Bilder und Videos sagen häufig mehr als 1.000 Worte.
•    Relevante Infos zum Projekt und vor allem dazu, was mit den Investorengeldern gemacht wird.
Im Vorfeld wird ein Finanzierungsziel festgelegt. Jeder User kann investieren, wobei auch Kleinstbeträge möglich sind. Als Gegenleistung gibt es jedoch keine Anteile oder Zinsen, sondern Dinge, wie exklusive Vorverkaufsrechte, ein Fan T-Shirt oder Ähnliches. Ausgezahlt wird die Investitionssumme, wenn das Finanzierungsziel erreicht wurde – und zwar sofort.

Crowdfunding oder Crowdinvesting – was ist der Unterschied?

Wer sich auf die Suche nach Crowdfunding-Plattformen macht, wird feststellen, dass hier ein weiterer Begriff immer wieder auftaucht: Crowdinvesting. Obwohl sich die Begriffe ähnlich anhören, meinen Sie jedoch verschiedene Dinge:
•    Investoren erhalten beim Crowdfunding keine Anteile oder Zinsen. Das Geld, das sie investieren, dient eher als moralische Unterstützung. Belohnt werden die Investoren mit nicht-monetären Gütern (wie oben beschrieben).
•    Beim Crowdinvesting erhalten die Geldgeber Anteile an dem Unternehmen oder Zinsen für die Investitionssumme. Der Existenzgründer muss die Summe also zurückzahlen oder eben Anteile an dem Start-up einräumen, was natürlich ebenfalls einen monetären Wert hat.

Crowdfunding statt klassischem Kredit – das sind die Vorteile

Gründer auf der ganzen Welt klatschen dank Crowdfunding in die Hände, war es doch bisher fast unmöglich, an Fremdkapital zu kommen – von den bürokratischen Hürden ganz abgesehen. Gleichzeitig sind auch die Vorteile für die Geldgeber von entscheidender Bedeutung für den Erfolg dieser Finanzierungsform. Crowdfunding ist also auf beiden Seiten außerordentlich beliebt:
•    Gründer haben bereits in der Entwicklungsphase eine Community zur Seite, mit denen Sie wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen können – wie eine Art Marktanalyse, die nichts kostet.
•    Durch die Bereitschaft zu investieren, zeigt sich gleichzeitig, dass es tatsächlich einen Markt für das Produkt gibt. Und die ersten Käufer stehen auch bereit.
•    Die Reichweite von Crowdfunding-Plattformen ist sehr groß. Finanzierungsziele werden häufig in wenigen Tagen erreicht und bei guten Ideen weit übertroffen. Die Auszahlung erfolgt auf dem Fuße und damit sehr viel schneller als bei klassischen Banken.
•    Die Möglichkeit Kleinstbeträge zu investieren, macht den Erfolg des Finanzierungsprojekts möglich. Geldgeber haben auch bei begrenzten Mitteln die Möglichkeit, junge Unternehmer zu unterstützen.

Österreich wird „modern“: Alternativfinanzierungsgesetz reicht Gründern die Hand

Das sogenannte Alternativfinanzierungsgesetz soll Crowdfunding und Crowdinvesting neben klassischen Krediten etablieren, indem die Risiken einer Investition minimiert werden. Der Anlegerschutz ist hier also im Fokus. Konkret bedeutet das:
•    Die Investitionssumme des Einzelnen darf bei einem Einkommen von bis zu 2.500 Euro (netto) maximal 5.000 Euro betragen.
•    Wer mehr als 2.500 Euro netto pro Monat verdient, darf das Doppelte Monatseinkommen oder 10 Prozent des Vermögens in neue Projekte stecken.
•    Crowdinvesting-Plattformen müssen eine Konzession von der Finanzmarktaufsicht oder eine Gewerbeberechtigung für Unternehmensberater, Vermögensberater oder Wertpapierdienstleister vorweisen können.
•    Gründer, die eine Summe von 100.000 Euro erzielen wollen, müssen ein Infoblatt beilegen.
•    Ab einer Investitionssumme von 1,5 Millionen Euro ist ein Prospekt zu veröffentlichen.
•    Ab Investitionssummen von fünf Millionen Euro gilt volle Prospekt-Pflicht. Da solch ein Prospekt fünfstellige Beträge kostet (ein Fachanwalt muss beauftragt werden), lohnt sich solch ein Aufwand jedoch nur für die wenigsten Start-ups.
Das Ziel dieser Regelungen liegt auf Hand: Wenn Investoren besser geschützt sind, sind Sie bereit mehr beziehungsweise häufiger zu investieren – ein großer Vorteil für beide Seiten.
Wer die wichtigen Punkte des neuen Gesetzes aufmerksam gelesen hat, wird jedoch feststellen, dass hier vor allem von Crowdinvesting die Rede ist – das wird besonders deutlich, an der Formulierung, dass ausschließlich Aktien, Anleihen, Geschäftsanteile an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, Genussrechte oder stille Beteiligungen und Nachrangdarlehen als Finanzierungsinstrument bezeichnet werden.
Da beim Crowdfunding jedoch keines dieser Dinge als Gegenleistung ausgeschüttet wird, gilt das Gesetz für Crowdfunding-Plattformen bisher nicht. Dennoch zeigt es: Österreich hat verstanden, dass klassische Kredite nicht ausreichen, um den Gründergeist junger Unternehmer zu unterstützen.

Empfehlenswerte Crowdfunding-Plattformen

Ob Crowdfunding oder Crowdinvesting – in Österreich gibt es bereits einige empfehlenswerte Plattformen, die für junge Gründer auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten einen Blick wert sind, beispielsweise:
•    1000×1000
•    Startnext.at
•    wemakeit (richtet sich speziell an die Kreativbranche, wie Musik, Film oder Literatur)

Fazit:

Keine andere Finanzierungsquelle ist so unbürokratisch und schnell wie das Crowdfunding – frische Gelder kommen von „echten Menschen“, sodass es nicht nur das Geld, sondern vor allem der Kontakt zur Community ist, der hier einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg des Finanzierungsmodells beiträgt. Wer nun daran denkt, das eigene Projekt ebenfalls über Crowdfunding zu finanzieren, sollte die folgende Checkliste unbedingt verinnerlichen:

Ist Crowdfunding oder Crowdinvesting die bessere Wahl?
Entscheidung, auf welcher Plattform das Projekt „angeboten“ werden soll.
Alle Register ziehen und das Angebot ausführlich und unter Verwendung aller Möglichkeiten, wie Videos und Bilder, perfekt präsentieren.
Belohnungen für Investoren definieren.
Sich verpflichten, die Erwartungen der Investoren zu erfüllen – das haben sie verdient.

 

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© Bild: Franz Schmid

Über Franz Schmid

Mit über 20 Jahren Branchenerfahrung führt Franz Schmid seine gleichnamige Steuerkanzlei Franz Schmid in Jenbach, Tirol.

Die persönliche Betreuung, Einsatzbereitschaft und Kompetenz, schätzen nicht nur langjährige Klienten, sondern auch Startups, welche Franz Schmid besonders am Herzen liegen.

Kontakt
Franz Schmid
T: +43 5244 63300
E: franz-schmid@schmid-stb.at
W: http://www.schmid-steuerberater.at/

 

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